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Mutterschutz und Beschäftigungsverbot in der Personio Payroll umsetzen

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Course contents

  1. 1. Grundlagen im Mutterschutz
  2. 2. Gesundheitsschutz und Gefährdungsbeurteilung anwenden
  3. 3. Kündigungsschutz und Vertragsende richtig handhaben
  4. 4. Beschäftigungsverbote und Schutzfristen verwalten
  5. 5. Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld und Zuschuss berechnen
  6. 6. Die Sozialversicherung während des Mutterschutzes verwalten
  7. 7. Die elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) einreichen
  8. 8. Die U2-Umlageversicherung (und AAG-Erstattung) beantragen
  9. 9. Sonderfälle und Besonderheiten
  10. 10. Quiz

Grundlagen im Mutterschutz

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Grundlagen im Mutterschutz

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Was Mutterschutz ist

Der Mutterschutz bezeichnet die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen\. Dazu gehören die Schutzfristen, der Kündigungsschutz, die Zahlungen während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt sowie Vorgaben zu sicheren Arbeitsbedingungen während Schwangerschaft und Stillzeit\.

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Der Mutterschutz verfolgt dabei drei zentrale und gleichwertige Ziele:

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Gesundheitsschutz
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Die schwangere Person sowie ihr Kind sollen vor gesundheitsgefährdenden Umständen am Arbeitsplatz geschützt werden\.

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Wirtschaftliche Absicherung
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Die schwangere Person soll während der Schutzfristen keinen Verdienstausfall erleiden\.

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Arbeitsplatz\-sicherheit
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Die schwangere Person soll keine Angst um ihren Arbeitsplatz haben müssen\. So gilt beispielsweise ein Kündigungsverbot\.

Wer Anspruch auf Mutterschutz hat

Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen, die während der Schwangerschaft in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen\. Dazu zählen unter anderem auch Praktikantinnen, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Heimarbeiterinnen sowie Arbeitnehmerinnen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis\.

Anspruchsberechtigt

Anspruchsberechtigt sind die folgenden Berufsgruppen:
  • Vollzeit\- und Teilzeitbeschäftigte
  • Auszubildende und Praktikantinnen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Heimarbeiterinnen und arbeitnehmerähnliche Personen
  • Beschäftigte in der Probezeit
  • Befristet Beschäftigte
  • Leiharbeitnehmerinnen
  • Studierende und Schülerinnen

Nicht anspruchsberechtigt

Nicht anspruchsberechtigt sind die folgenden Berufsgruppen:
  • Selbstständige und Freiberuflerinnen: Sie haben keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn/Mutterschaftsgeld aus dem MuSchG\. Allerdings haben GKV\-freiwillig versicherte Selbstständig\-Tätige Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse\.
  • Beamtinnen: Für sie gilt eine eigene Verordnung \(Mutterschutz\- und Elternzeitverordnung der jeweiligen Dienstherren\)\.
  • Gesellschafterinnen/Geschäftsführerinnen \(wenn nicht weisungsgebunden\)\.

Welche der folgenden Personen fällt in den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes?

Eine richtige Antwort\.

Single Choice Question

Options:

  • [ ] Selbstständige Unternehmerin mit eigenem Gewerbeschein\.
  • [ ] Freie Mitarbeiterin im Rahmen eines reinen Werkvertrages\.
  • [x] Minijobberin mit einem 520\-Euro\-Vertrag
  • [ ] Beamtin im Landesdienst

Einreichen

Info: ### Pass bitte genau auf Correct: ### Richtig\!

Das Mutterschutzgesetz \(MuSchG\) gilt für alle Arbeitnehmerinnen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis\. Unabhängig vom Umfang der Beschäftigung und Höhe des Arbeitsentgelts\.

Incorrect: ### Falsch

Das Mutterschutzgesetz \(MuSchG\) gilt für alle Arbeitnehmerinnen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis\. Unabhängig vom Umfang der Beschäftigung und Höhe des Arbeitsentgelts\.

Was die Mitteilungspflicht bedeutet

Die Mitteilungspflicht regelt, wie und wann eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen soll\. Es handelt sich dabei um eine „Soll\-Vorschrift“\. Das bedeutet, die Arbeitnehmerin ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, ihre Schwangerschaft mitzuteilen\.

Was muss mitgeteilt werden?

Damit die Vorschriften des Mutterschutzes eintreten, sollte die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber frühzeitig informieren\. Folgende Informationen werden dabei benötigt:

  • Die Schwangerschaft selbst
  • der voraussichtliche Tag der Entbindung
  • ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft\.
  • Hinweis: Die Kosten für das ärztliche Attest muss der Arbeitgeber tragen\.

    Form und Nachweis

    Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben\. In der Regel sollte ein ärztliches Zeugnis mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung angefordert werden\. Dies dient als Grundlage für die Berechnung der Mutterschutzfrist\.

    Rückwirkender Schutz

    Wird die Schwangerschaft dem Arbeitgeber erst nachträglich mitgeteilt, nachdem beispielweise eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde, ist die Kündigung rückwirkend unwirksam, weil das Kündigungsverbot zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestand\. Voraussetzung ist:

  • Die Arbeitnehmerin wusste von der Schwangerschaft: Sie muss die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen\.
  • Die Arbeitnehmerin wusste noch nicht von der Schwangerschaft: Die Versäumung der Zwei\-Wochen\-Frist gilt als unverschuldet\. Sobald die Schwangerschaft ärztlich festgestellt ist, muss sie den Arbeitgeber unverzüglich informieren\. Die Kündigung ist dann ebenfalls unwirksam\.
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    Die Schutzpflichten gelten ab dem Moment, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt\. Diese Mitteilung kann auch mündlich erfolgen\.

    Nach Mitteilung der Schwangerschaft der Mitarbeiterin solltest Du Folgendes tun:

  • Informiere unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde \(z\. B\. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz\)\.
  • Führe eine konkrete Gefährdungsbeurteilung für den spezifischen Arbeitsplatz durch\.
  • Die Mitarbeiterin muss über etwaige Schutzmaßnahmen schriftlich informiert werden\.
  • Falls vorhanden, ist der Betriebsrat zu unterrichten\.
  • Gesundheitsschutz und Gefährdungsbeurteilung anwenden →