Grundlagen im Mutterschutz
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Grundlagen im Mutterschutz
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Was Mutterschutz ist
Der Mutterschutz bezeichnet die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen\. Dazu gehören die Schutzfristen, der Kündigungsschutz, die Zahlungen während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt sowie Vorgaben zu sicheren Arbeitsbedingungen während Schwangerschaft und Stillzeit\.
Der Mutterschutz verfolgt dabei drei zentrale und gleichwertige Ziele:
Card Front
Gesundheitsschutz
Card BackImage
Die schwangere Person sowie ihr Kind sollen vor gesundheitsgefährdenden Umständen am Arbeitsplatz geschützt werden\.
Card Front
Wirtschaftliche Absicherung
Card BackImage
Die schwangere Person soll während der Schutzfristen keinen Verdienstausfall erleiden\.
Card Front
Arbeitsplatz\-sicherheit
Card BackImage
Die schwangere Person soll keine Angst um ihren Arbeitsplatz haben müssen\. So gilt beispielsweise ein Kündigungsverbot\.
Wer Anspruch auf Mutterschutz hat
Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen, die während der Schwangerschaft in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen\. Dazu zählen unter anderem auch Praktikantinnen, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Heimarbeiterinnen sowie Arbeitnehmerinnen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis\.
Anspruchsberechtigt
Anspruchsberechtigt sind die folgenden Berufsgruppen:- Vollzeit\- und Teilzeitbeschäftigte
- Auszubildende und Praktikantinnen
- Geringfügig Beschäftigte
- Heimarbeiterinnen und arbeitnehmerähnliche Personen
- Beschäftigte in der Probezeit
- Befristet Beschäftigte
- Leiharbeitnehmerinnen
- Studierende und Schülerinnen
Nicht anspruchsberechtigt
Nicht anspruchsberechtigt sind die folgenden Berufsgruppen:- Selbstständige und Freiberuflerinnen: Sie haben keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn/Mutterschaftsgeld aus dem MuSchG\. Allerdings haben GKV\-freiwillig versicherte Selbstständig\-Tätige Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse\.
- Beamtinnen: Für sie gilt eine eigene Verordnung \(Mutterschutz\- und Elternzeitverordnung der jeweiligen Dienstherren\)\.
- Gesellschafterinnen/Geschäftsführerinnen \(wenn nicht weisungsgebunden\)\.
Welche der folgenden Personen fällt in den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes?
Eine richtige Antwort\.
Single Choice QuestionOptions:
- [ ] Selbstständige Unternehmerin mit eigenem Gewerbeschein\.
- [ ] Freie Mitarbeiterin im Rahmen eines reinen Werkvertrages\.
- [x] Minijobberin mit einem 520\-Euro\-Vertrag
- [ ] Beamtin im Landesdienst
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Incorrect: ### FalschDas Mutterschutzgesetz \(MuSchG\) gilt für alle Arbeitnehmerinnen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis\. Unabhängig vom Umfang der Beschäftigung und Höhe des Arbeitsentgelts\.
Was die Mitteilungspflicht bedeutet
Die Mitteilungspflicht regelt, wie und wann eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen soll\. Es handelt sich dabei um eine „Soll\-Vorschrift“\. Das bedeutet, die Arbeitnehmerin ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, ihre Schwangerschaft mitzuteilen\.
Was muss mitgeteilt werden?
Damit die Vorschriften des Mutterschutzes eintreten, sollte die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber frühzeitig informieren\. Folgende Informationen werden dabei benötigt:
Form und Nachweis
Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben\. In der Regel sollte ein ärztliches Zeugnis mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung angefordert werden\. Dies dient als Grundlage für die Berechnung der Mutterschutzfrist\.
Rückwirkender Schutz
Wird die Schwangerschaft dem Arbeitgeber erst nachträglich mitgeteilt, nachdem beispielweise eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde, ist die Kündigung rückwirkend unwirksam, weil das Kündigungsverbot zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestand\. Voraussetzung ist:
Die Schutzpflichten gelten ab dem Moment, in dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt\. Diese Mitteilung kann auch mündlich erfolgen\.
Nach Mitteilung der Schwangerschaft der Mitarbeiterin solltest Du Folgendes tun:
