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  1. Parta Payroll academy 2
  2. Mutterschutz und Beschäftigungsverbot in der Personio Payroll umsetzen
  3. Sonderfälle und Besonderheiten

Sonderfälle und Besonderheiten

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Sonderfälle und Besonderheiten

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Sonderfälle und Besonderheiten

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Was bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen gilt

Hat die Mitarbeiterin gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse, gelten die Regelungen des Mutterschutzes für jeden Arbeitgeber separat\. Jeder Arbeitgeber muss:

  • eine eigene Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • gegebenenfalls Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot zahlen
  • den AG\-Zuschuss auf Basis der bei ihm erzielten Entgelte berechnen

Die Krankenkasse berechnet das Mutterschaftsgeld auf Basis des Gesamtverdienstes aus allen Beschäftigungsverhältnissen\.

Was bei Kurzarbeit im Referenzzeitraum gilt

War die Mitarbeiterin im Referenzzeitraum in Kurzarbeit, reduziert das ihren Verdienst und damit auch den Nettotageslohn\.

Bei Kurzarbeit im Referenzzeitraum haben Schwangere keine finanziellen Nachteile zu befürchten\. Die Zeiten des Arbeitsausfalls und der Entgeltkürzung werden bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss ausgeklammert\. Das Geld wird so berechnet, als hätte es die Kurzarbeit nicht gegeben\.

Dabei solltest du folgendes beachten:

  • Mutterschutzlohn: Tritt während der Kurzarbeit ein Beschäftigungsverbot ein, so haben schwangere Arbeitnehmerinnen Anspruch auf den vollen Mutterschutzlohn auf Basis ihres ungekürzten Entgelts\.
  • Mutterschaftsgeld: Die Höhe des Mutterschaftsgeldes orientiert sich am durchschnittlichen Nettotagesentgelt vor Beginn der Schutzfrist\. Durch Kurzarbeit geminderte Monate werden nicht herangezogen\.
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Der Zuschuss gleicht die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld und dem regulären Nettoentgelt aus\. Hier wird so gerechnet, als hätte die Arbeitnehmerin in den Monaten vor der Schutzfrist voll gearbeitet\.
  • Was bei einer Überschneidung von Mutterschutz und Elternzeit gilt

    Wird eine Mitarbeiterin in der Elternzeit erneut schwanger, dann endet die Elternzeit nicht automatisch mit der Schutzfrist oder Geburt\. Die Arbeitnehmerin hat allerdings die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um die Mutterschutzfrist zu nutzen und damit einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld geltend machen zu können\.

    Beendet die Mitarbeiterin die Elternzeit, dann hat sie auch erneut Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld\. Dieser richtet sich nach dem Arbeitsentgelt, welches sie nach der Elternzeit ohne Mutterschutz bekommen hätte\.

  • Öffne das Profil der Mitarbeiterin und wechsle in den Reiter Abwesenheit\.
  • Suche die aktive Abwesenheit Elternzeit und ändere das Enddatum entsprechend auf den Tag vor Beginn der Schutzfrist ab\.
  • Hinterlege eine neue Mutterschutzfrist als Abwesenheit\. Denk daran, die entsprechende EEL\-Meldung an die Krankenkasse zu versenden\-
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    Arbeitet die Mitarbeiterin während ihrer Elternzeit in Teilzeit, so hat sie bei einer erneuten Schutzfrist, einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Vollzeitentgelts\. Allerdings nur, wenn die Teilzeit auf die Zeit der Elternzeit begrenzt wurde\.

    Was gilt, wenn noch keine drei Monate abgerechnet wurden

    Personio Payroll berechnet den Zuschuss zum Mutterschutz automatisch, sobald mindestens drei Kalendermonate vollständig abgerechnet wurden\. Ist das nicht der Fall, so müssen bei der Anlage des Mutterschutzes ein paar zusätzliche Schritte beachtet werden\.

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    Mehr erfahren

    Wenn Du mehr über dieses Thema erfahren möchtest, schau Dir die folgenden Help Center Artikel an:

    [](https://support.personio.de/hc/de/articles/26318737715997-Mutterschutzfrist-mit-Personio-Payroll-verwalten)

    • Mutterschutzfrist mit Personio Payroll verwalten[](https://support.personio.de/hc/de/articles/207575695-Wie-funktioniert-die-Vertretung-von-Abwesenheiten)
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