Die U2-Umlageversicherung (und AAG-Erstattung) beantragen
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Die U2\-Umlageversicherung \(und AAG\-Erstattung\) beantragen
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Was die U2\-Umlageversicherung ist
Die U2\-Umlageversicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz \(AAG\)\. Begibt sich eine schwangere Mitarbeiterin in Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot, muss der Arbeitgeber bestimmte Zahlungen leisten\.
Um diese finanzielle Belastung abzumildern, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse der Mitarbeiterin erstatten lassen\.
Mit der Umlage U2 werden dem Unternehmen die Aufwendungen, die bei der Mutterschaft eines Arbeitnehmenden entstehen, zu 100 % erstattet\. Die Erstattung umfasst den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die gesamte Dauer des Mutterschutzes und das beim Beschäftigungsverbot anfallende Arbeitsentgelt\. Der vom Arbeitgebenden zu zahlende Beitragssatz variiert je nach Krankenkasse\. Die Teilnahme am U2\-Umlageverfahren ist für alle Arbeitgebende verpflichtend und unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmenden\.
Der Arbeitgebende muss den U2\-Beitrag für alle Mitarbeitenden leisten, unabhängig von deren Geschlecht, um Frauen im Einstellungsverfahren nicht zu benachteiligen\.
Wie das Verfahren abläuft
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Die AAG Meldung wird automatisch mit Freigabe der Entgeltabrechnung erstellt\.
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