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Steuerrechtliche Grundlagen

Start here · Section 1 of 6: Steuermerkmale eines Arbeitnehmers (5 min)

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Course contents

  1. 1. Steuermerkmale eines Arbeitnehmers (5 min)
  2. 2. Lohn- und Annexsteuern (4 min)
  3. 3. Pauschalversteuerung (2 min)
  4. 4. Geldwerte Vorteile und Sachbezüge (3 min)
  5. 5. Firmenwagen (8 min)
  6. 6. Wissenstest (15 mins)

Steuermerkmale eines Arbeitnehmers (5 min)

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Steuermerkmale eines Arbeitnehmers

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Was sind die steuerlichen Merkmale eines Arbeitnehmers?

Die Steuermerkmale eines Arbeitnehmers, wie Steuerklasse, Freibeträge oder die Kirchensteuerpflicht, sind entscheidend für die Berechnung der monatlichen Lohn\- und Annexsteuern\. Die Merkmale werden digital im ELStAM\-Verfahren erfasst und dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, um die korrekte Besteuerung sicherzustellen\.

Tax forms and a calculator

ELStAM Merkmale

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale \(ELStAM\) werden für alle unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmenden erstellt\. Dazu gehören alle Mitarbeitenden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben\.

ELStAM ist ein automatisiertes Verfahren, welches wichtige steuerliche Informationen wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmale und die Freibeträge eines Arbeitnehmers umfasst\. Diese Informationen werden vom Bundeszentralamt für Steuern \(BZSt\) dem Arbeitgeber zur korrekten Berechnung der Lohnsteuer bereitgestellt\. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dürfen Änderungen an den Daten vornehmen\.

Pflichten des Arbeitnehmers

  • Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber die Steuer\-ID, das Geburtsdatum und ggf\. ob es sich um eine Haupt\- oder Nebenbeschäftigung handelt, mitteilen\.
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, fehlerhafte Daten dem Finanzamt mitzuteilen
Hinweis: Teilt der Arbeitnehmer zu Beginn seiner Beschäftigung die zum Abruf benötigten Daten seinem Arbeitgeber nicht mit, wird er mit der Steuerklasse VI besteuert\.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Der Arbeitgeber muss zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses die ELStAM\-Daten elektronisch abrufen und monatlich aktualisieren\.
  • Am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer vom ELStAM Verfahren abzumelden\.
  • Die ELStAM\-Daten und deren Änderungen sind in der Entgeltabrechnung korrekt zu berücksichtigen und auszuweisen\.

Steuer\-Identifikationsnummer

Tax ID number

Die Steuer\-Identifikationsnummer \(Steuer\-ID oder IdNr\) ist eine elfstellige Nummer, unter der steuerliche Informationen einer Person gespeichert sind und vom Arbeitgeber abgerufen werden können\. Sie bleibt dauerhaft gültig und ändert sich nicht, beispielsweise bei einem Umzug oder einer Namensänderung\. Die Steuer\-ID ist unter anderem auf dem Einkommensteuerbescheid sowie der Lohnsteuerbescheinigung zu finden\.

Steuerklassen

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der steuerlichen Abzüge vom Bruttogehalt und ist daher für alle Personen relevant, die in Deutschland steuerpflichtig sind\. Mit der individuellen Zuordnung von Steuerklassen wird für den jeweiligen Arbeitnehmenden die Höhe der lohnsteuerrechtlichen Abzüge ermittelt\. Somit hängt das monatliche Nettogehalt eines Arbeitnehmenden unter anderem von seinen aktuellen, oben genannten Steuerabzugsmerkmalen ab\.

An image of various classes of tax assignments

Steuerklasse I

Die Steuerklasse I kommt zur Anwendung, wenn

  • der Arbeitnehmer ledig oder alleinstehend ist
  • der Arbeitnehmer verwitwet ist, nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Ehepartners
  • der Arbeitnehmer geschieden ist
  • der Arbeitnehmer verheiratet ist, aber das Ehepaar dauerhaft getrennt oder der Ehepartner im Ausland lebt

Steuerklasse II

Alle unter Steuerklasse I genannten Arbeitnehmenden, in deren Wohnung mindestens 1 Kind gemeldet ist, für welchen sie einen Kinderfreibetrag erhalten, erhalten die Steuerklasse II\. Der Arbeitnehmer erhält einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende\.

Hinweis: Ist in der Wohnung noch eine weitere erwachsene Person mit Haupt\- oder Nebenwohnsitz gemeldet, entfällt der Entlastungsbetrag\.

Steuerklasse III / V

Die Steuerklassenkombination III / V kommt bei verheirateten Arbeitnehmenden oder eingetragenen Lebenspartnern nur nach Antrag beim Finanzamt zur Anwendung\.

Steuerklasse III
  • Verdienst des Arbeitnehmers ist deutlich höher als der des Partners mit der Steuerklasse V und
  • die Partner leben nicht dauerhaft getrennt im Inland

Verwitwete Partner können unter den oben genannten Voraussetzungen ebenfalls bis zu einem Jahr nach dem Tod des Partners diese Steuerklasse beziehen\.

Steuerklasse V
  • Verdienst des Arbeitnehmers ist deutlich niedriger als der des Partners mit der Steuerklasse III
  • die Partner leben nicht dauerhaft getrennt im Inland

Steuerklasse IV

Die Steuerklasse IV kommt dann bei verheirateten Arbeitnehmenden oder eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Anwendung, wenn:

  • Beide Partner Arbeitsentgelt beziehen und
  • nicht dauerhaft getrennt im Inland leben

Eine zusätzliche Option bietet die Steuerklasse IV mit Faktor\. Diese muss von den Ehepartnern beim Finanzamt beantragt werden\.

Steuerklasse IV mit Faktor:

Die Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner beziehen ein unterschiedlich hohes Einkommen und möchten die Steuerschuld prozentual gerechnet auf beide Partner aufteilen\. Auch dieser Faktor wird über das ELStAM\-Verfahren an den Arbeitgeber übermittelt\.

Steuerklasse VI

Die Steuerklasse VI kommt zur Anwendung, wenn:

  • die Steuer\-ID dem Arbeitgeber nicht vorgelegt wurde oder
  • der Arbeitnehmer sich gleichzeitig in mehreren Beschäftigungsverhältnissen befindet

Im Fall, dass der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat, werden alle Freibeiträge ausschließlich dem Hauptarbeitsverhältnis zugeordnet\.

Konfession

In Deutschland fällt Kirchensteuer für einen Arbeitnehmer nur an, wenn dieser Mitglied in einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft ist und diese als ELStAM\-Merkmal hinterlegt wurde\. Dazu gehören unter anderem die römisch\-katholische Kirche, die evangelische Kirche, wie auch diverse Freikirchen und jüdische Gemeinden\.

Frei\- und Hinzurechnungsbeträge

Freibetrag

Neben den allgemeingültigen Freibeträgen, wie dem Grundfreibetrag oder dem Arbeitnehmerpauschbetrag, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, beim Finanzamt individuelle Freibeträge zu beantragen\. Diese werden mittels ELStAM\-Verfahren an den Arbeitgeber übermittelt und in der Entgeltabrechnung berücksichtigt\.

Der individuelle Freibetrag errechnet sich auf Basis von steuerlich abziehbaren Aufwendungen\. Dazu gehören unter anderem:

  • Sonderausgaben, wie Spenden an gemeinnützige Vereine
  • durch den Beruf veranlasste Aufwendungen, wie Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte
  • außergewöhnliche Belastungen

Hinzurechnungsbetrag

Ähnlich wie die individuellen Freibeträge können auch Hinzurechnungsbeträge als individuelles ELStAM\-Merkmal eingetragen werden\. Im Gegensatz zum Freibetrag erhöht der Hinzurechnungsbetrag die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer\.

Steuerattribute in Personio Payroll

Labeled Image Labels:

Point 1

  • Hinterlege die Steuer\-ID des Mitarbeitenden\. Hierdurch erfolgt eine Abfrage der ELStAM Daten des Mitarbeitenden\. Die Rückmeldung des Finanzamts findest du im Reiter Meldewesen
  • Point 2

  • Du kannst die vorläufige Steuerklasse des Mitarbeitenden hinterlegen\. Die finale Rückmeldung zur richtigen Steuerklasse erhältst Du über das ELStAM\-Verfahren\.
  • Achtung:

  • Legt der Arbeitnehmer keine Steuer\-ID vor, muss hier die Steuerklasse 6 hinterlegt werden
  • ebenso, wenn es sich um eine sozial\-versicherungspflichtige Nebenbeschäftigung handelt
  • Für geringfügig Beschäftigte ist i\. d\. R\. Pauschalsteuer zu hinterlegen
  • Point 3

  • Hinterlege, falls vorhanden, die steuerpflichtige Kirchenzugehörigkeit\. Die finale Rückmeldung zur richtigen Kirchenzugehörigkeit erhältst Du über das ELStAM\-Verfahren\.
  • Point 4

  • Gib an, ob es sich um eine Anstellung bei einem Haupt\- oder Nebenarbeitgeber handelt\.
  • Point 5

  • Trage die Anzahl der Kinderfreibeträge des Mitarbeitenden ein\. Du erhältst die Bestätigung der Anzahl mittels der ELStAM\-Rückmeldung\.
  • Point 6

  • Hast Du bei der Steuerklasse Pauschalsteuer eingetragen, musst Du hier angeben, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer trägt\.
  • Point 7

  • Dieses Attribut ist im Rahmen der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung auszufüllen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit gestellt wurde\.
  • Point 8

  • Dieses Attribut ist im Rahmen der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung auszufüllen, wenn dem Arbeitnehmer eine steuerfreie Sammel\-beförderung des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber gestellt wurde\.
  • Lohnsteuerbescheinigung

    Am Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung aus\. Diese muss spätestens bis zum 28\. bzw\. 29\. Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden\.

    Die Lohnsteuerbescheinigung informiert das Finanzamt über die gezahlten Bruttobezüge sowie die einbehaltenen Steuern und dient als Basis für die Erstellung der Einkommensteuererklärung\. Die hierfür benötigten Daten stammen aus dem Lohnkonto\.

    Der Arbeitnehmer erhält eine gedruckte Kopie der Bescheinigung\. Seit dem 01\.01\.2010 ist für die Übermittlung die Steuer\-ID des Arbeitnehmers erforderlich\.

    An image of a payslip

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