Pauschalversteuerung (2 min)
<a href="https://personio.parta.team/courses/test-portal-page"> Button
← Back to the Academy page </a>
Pauschalversteuerung von Arbeitslohn
---
Was ist die Pauschalversteuerung?
Der steuerpflichtige Arbeitslohn eines Arbeitnehmers wird in der Regel individuell auf Basis der ELStAM\-Merkmale besteuert\. In bestimmten Fällen kann Arbeitslohn oder zumindest ein Teil davon vom Arbeitgeber pauschaliert versteuert werden\.
Funktionsweise der Pauschalierung
Aus Vereinfachungsgründen kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Lohnsteuer mit vom Gesetzgeber vorgegebenen prozentualen Pauschalsteuersätzen erheben\. Neben der pauschalen Lohnsteuer sind zusätzlich auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abzuführen\.
Wichtig ist dabei auch auf Freibeträge und Freigrenzen zu achten\.
Pauschalierung nach § 40 \(2\) EStG
Die Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 40 \(2\) EStG gilt unter anderem für die folgenden Zahlungen:
- kostenlose oder verbilligte arbeitstägliche Mahlzeiten oder Essenszuschüsse mit 25 %
- Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung mit 25 %
- Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem arbeitnehmereigenen Pkw mit 15 %
- Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei Reisekosten mit 25 %
- unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten und Zuschüsse zur Internetnutzung mit 25 %
Pauschalierung von Arbeitslohn nach § 40a EStG
Die Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 40a EStG gilt unter anderem für die folgenden Zahlungen:
- Arbeitslohn aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung bei 15 % pauschalem Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers mit 2 %
- Arbeitslohn aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ohne pauschalen Rentenversicherungsbeitrag mit 20 %
- Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung mit 25 %
Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen nach § 40b EStG
Die Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG gilt unter anderem für die folgenden Zahlungen:
- Beiträge zur Gruppenunfallversicherung mit 20 %
- Beiträge des Arbeitgebers an nicht kapitalgedeckte Pensionskasse mit 20 %
- Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung und Pensionskassen nach § 40 b mit 20 %
Pauschalierung nach § 37a und § 37b EStG
Die Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 37a und § 37b EStG gilt unter anderem für die folgenden Zahlungen:
- Sachprämien für Kundenbindungsprogramme mit 2,25 %
- Sachzuwendungen an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde mit 30 %
Freibeträge und Freigrenzen spielen eine wichtige Rolle bei der pauschalen Besteuerung von Arbeitslohn\. Sie dienen dazu, bestimmte Einkünfte oder Vorteile ganz oder teilweise von der Steuer zu entlasten\.
Freibetrag
Ein Freibetrag ist ein festgelegter Betrag, der vom Einkommen steuerfrei bleibt\. Nur der übersteigende Teil wird besteuert\.
Freigrenze
Eine Freigrenze hingegen bedeutet, dass bei Überschreiten der Grenze der gesamte Betrag steuerpflichtig wird, nicht nur der übersteigende Teil\.
In den meisten Fällen kann der Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen\. Ausnahme ist hier die Pauschalbesteuerung mit 30 % bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG\.
← Zurück
Weiter →
