Setting the stage for learning...
  1. Parta Payroll academy 2
  2. Steuerrechtliche Grundlagen
  3. Geldwerte Vorteile und Sachbezüge (3 min)

Geldwerte Vorteile und Sachbezüge (3 min)

4 / 6

Provided by Parta Payroll academy 2

Geldwerte Vorteile und Sachbezüge (3 min)

Image

<a href="https://personio.parta.team/courses/test-portal-page"> Button

← Back to the Academy page </a>

Geldwerte Vorteile und Sachbezüge

---

Image

Neben den Einkünften in Form von Geld können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich geldwerte Vorteile oder Sachbezüge in Form von z\. B\. Zuschüssen für öffentliche Verkehrsmittel, Firmenwagen oder Essensgutscheine gewähren\. Auch diese zählen zum steuer\- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt\.

Unterschied Sachbezüge und Geldwerte Vorteile

Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung entscheidet sich nach dem jeweiligen Einzelfall\. So unterscheiden sich der Wert von Essensgutscheinen und Mahlzeiten deutlich von dem eines Firmenwagens\. Zuwendungen müssen dabei nicht zwingend in Form von Sachleistungen erbracht werden, sondern können auch als geldwerte Vorteile gewährt werden\.

Sachbezüge

Typische Sachbezüge können beispielsweise sein:

  • Gutscheine oder Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen
  • Prepaidkarten \(z\. B\. Tankkarten\), die nur an bestimmten Geschäftsstellen verwendet werden dürfen

geldwerte Vorteile

Zu den geldwerten Vorteilen gehören unter anderem:

  • Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung
  • Dienstleistung eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer, beispielsweise in Form eines Betriebskindergartens
  • Zuschüsse zum Fitnessstudio
  • Belegschaftsrabatte
  • verbilligtes oder kostenloses Mittagessen

Schauen wir uns einmal ein paar wenige Beispiele für einen Sachbezugswert oder geldwerten Vorteil an:

Essenszuschüsse

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Essenszuschüsse, beispielsweise in Form von subventionierten Mahlzeiten oder Essensgutscheinen, gelten diese als geldwerter Vorteil\. Für 2025 beträgt der amtliche Sachbezugswert für ein Mittagessen 3,80 € pro Mahlzeit\. Damit Essensgutscheine steuerlich begünstigt bleiben, dürfen sie einen Wert von 8,00 € pro Arbeitstag nicht überschreiten\. Der über den Sachbezugswert hinausgehende Betrag muss entweder vom Arbeitnehmer selbst getragen werden oder ist steuerpflichtig\.

*

Gesetzliche Grundlage: § 8 Abs\. 2 Satz 9 EStG

Firmenwagen zur privaten Nutzung

Die private Nutzung eines Dienstwagens gilt als geldwerter Vorteil und wird entsprechend versteuert\. Die Versteuerung erfolgt entweder pauschal über die 1%\-Regel oder durch Nachweis der tatsächlichen Nutzung mittels eines Fahrtenbuchs\. Eine Freigrenze gibt es hierbei nicht; der geldwerte Vorteil wird auf Grundlage des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs berechnet\. Ein geldwerter Vorteil existiert auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte\.

Gesetzliche Grundlage: § 8 \(2\) Satz 2 EStG und § 6 \(1\) Nr\. 4 EStG\.

Zuschüsse oder Überlassung eines Jobtickets

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden ein Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung stellen\. Diese Leistung bleibt steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird\. Eine Freigrenze existiert hierbei nicht, da eine vollständige Steuerbefreiung greift\.

Gesetzliche Grundlage: § 3 Nr\. 15 EStG

Überlassung von Laptops und Smartphones

Die private Nutzung von betrieblich bereitgestellten Kommunikationsgeräten wie Smartphones, Laptops oder Tablets ist steuerfrei\. Voraussetzung hierfür ist, dass die Geräte im Eigentum des Arbeitgebers verbleiben\. Eine Freigrenze gibt es nicht, da die Nutzung vollständig steuerbefreit ist\. Bei einer Schenkung oder Übereignung der Diensthardware fallen 25 % Pauschalsteuer an\.

Gesetzliche Grundlage: § 3 Nr\. 45 EStG

Sachgeschenke

Sachgeschenke wie Gutscheine oder kleine Präsente können als Sachbezug behandelt werden, sofern sie bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten\. Für solche Sachbezüge gilt eine Freigrenze von 50 € pro Monat\. Wird dieser Betrag überschritten, ist der gesamte Vorteil steuerpflichtig\. Zusätzlich können Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen, wie Geburtstagen oder Hochzeiten, bis zu einem Wert von 60 € je Anlass steuerfrei gewährt werden\.

Gesetzliche Grundlage: § 8 Abs\. 2 Satz 11 EStG und R 19\.6 LStR

Betriebsveranstaltungen

Kosten für Betriebsveranstaltungen, wie Weihnachtsfeiern oder Sommerfeste, können steuerfrei bleiben, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Teilnahme der gesamten Belegschaft\. Bis zu 110 € pro Person und Veranstaltung sind steuerfrei\. Bei einer Überschreitung wird nur die Differenz steuerpflichtig\.

Gesetzliche Grundlage:
* § 19 Abs\. 1 Satz 1 Nr\. 1a EStG und R 19\.5 LStR \(Lohnsteuer\-Richtlinien\)\.

Mehr erfahren

  • Mehr Informationen zu geldwerten Vorteilen und Sachbezügen findest Du in unserem Helpcenter Artikel\.

← Zurück

Weiter →

← Pauschalversteuerung (2 min) Firmenwagen (8 min) →