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Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen

Start here · Section 1 of 11: Personen- und Beitragsgruppenschlüssel (2 min)

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Course contents

  1. 1. Personen- und Beitragsgruppenschlüssel (2 min)
  2. 2. Sozialversicherungsträger (4 min)
  3. 3. Sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen (3 min)
  4. 4. Krankenversicherung (5 min)
  5. 5. Rentenversicherung (4 min)
  6. 6. Arbeitslosenversicherung (3 min)
  7. 7. Pflegeversicherung (3 min)
  8. 8. Unfallversicherung (4 min)
  9. 9. Umlageversicherungen (2 min)
  10. 10. Meldeverfahren in der Sozialversicherung (6 min)
  11. 11. Wissenstest (20 mins)

Personen- und Beitragsgruppenschlüssel (2 min)

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Personen\- und Beitragsgruppenschlüssel

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Was sind Personen\- und Beitragsgruppenschlüssel?

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Die Personen\- und Beitragsgruppenschlüssel

dienen der Einordnung von Arbeitnehmenden und deren Versicherungsverhältnis\. Während der Personengruppenschlüssel die Art der Beschäftigung angibt, regelt der Beitragsgruppenschlüssel, an welche Sozialversicherungszweige Beträge gezahlt werden müssen und in welcher Höhe\.

Personengruppenschlüssel

Der Personengruppenschlüssel \(PGRS\) ist ein zentraler Bestandteil des DEÜV\-Meldeverfahrens an die Sozialversicherungsträger\. Er dient dazu, über eine dreistellige Zahlenkombination die Arbeitnehmenden einer Beschäftigungsart zuzuordnen\.

Der PGRS dokumentiert unter anderem Besonderheiten der Beschäftigung, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Versichertengruppe sowie die Art der Tätigkeit\. Für Arbeitnehmende ohne besondere Merkmale ist der Schlüssel in der Regel 101\. Gibt es jedoch besondere Merkmale, so ist dieser entsprechend zu wählen\. So haben etwa Auszubildende, Praktikanten und geringfügig entlohnte Beschäftigte ihren eigenen Personengruppenschlüssel\.

Beispiele von häufigen Personengruppenschlüsseln in der Entgeltabrechnung

PGRSPersonenkreisDefinition
101SV\-pflichtige Beschäftigte ohne besondere MerkmaleArbeitnehmer, die Beiträge zur Renten\- und Arbeitslosenversicherung zahlen und sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichert sind\. Dieser Schlüssel ist der Standardfall, sofern nicht ein nachgeordneter PGRS zugeordnet werden kann\.
102Auszubildende ohne besondere MerkmaleArbeitnehmer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz, sofern das Entgelt über 325,00 € monatlich liegt\.
105PraktikantenArbeitnehmer, die als ordentlich Studierende ein vorgeschriebenes rentenversicherungspflichtiges Vor\- oder Nachpraktikum absolvieren\.
106WerkstudierendeOrdentlich Studierende, die während ihres Studiums rentenversicherungspflichtig gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden\.
109Geringfügig entlohnte BeschäftigteArbeitnehmer, deren gesamtes regelmäßiges monatliches Entgelt bei bis zu 556,00 € liegt\.
110Kurzfristige BeschäftigteArbeitnehmer, deren Beschäftigung vertraglich auf max\. 3 Zeitmonate oder 70 Arbeitstage je Kalenderjahr befristet wird, und diese Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird\.
190Nur bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichertArbeitnehmende, die unfallversicherungspflichtig, aber sonst sozialversicherungsfrei sind\.
900Nicht meldepflichtig BeschäftigteBeschäftigte ohne Versicherungspflicht in der Sozialversicherung\.

Beitragsgruppenschlüssel

Der Beitragsgruppenschlüssel \(BGRS\) ist eine vierstellige Zahlenkombination, die auf allen Meldungen zur Sozialversicherung anzugeben ist\. Der BGRS setzt sich in der folgenden Reihenfolge zusammen:
  • Ziffer = Krankenversicherung
  • Ziffer = Rentenversicherung
  • Ziffer = Arbeitslosenversicherung
  • Ziffer = Pflegeversicherung
  • Die Ziffern spiegeln dabei die Höhe des Beitragssatzes zu den einzelnen Versicherungszweigen wider\.

    Krankenversicherung

    • 0 = kein Beitrag für Arbeitnehmer, die nicht krankenversicherungspflichtig sind
    • 1 = Allgemeiner Beitrag für Arbeitnehmer, die versicherungspflichtig mit Anspruch auf Krankengeld beschäftigt sind
    • 3 = ermäßigter Beitrag für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben
    • 4 = Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung \(gilt nur für landwirtschaftliche Beschäftigung\)
    • 5 = Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung
    • 6 = Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte
    • 9 = Firmenzahler / Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung

    Rentenversicherung

    • 0 = kein Beitrag für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
    • 1 = voller Beitrag für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
    • 3 = halber Beitrag für Arbeitnehmer, die nach Vollendung der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente beziehen
    • 5 = Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

    Arbeitslosenversicherung

    • 0 = kein Beitrag
    • 1 = Voller Beitrag für arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
    • 2 = halber Beitrag für Arbeitnehmer, die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet haben

    Pflegeversicherung

    • 0 = kein Beitrag für nicht pflegeversicherungspflichtige Arbeitnehmer
    • 1 = voller Beitrag für pflegeversicherungspflichtige Arbeitnehmer
    • 2 = halber Beitrag

    Mehr erfahren

    • Eine detailliertere Übersicht zu den Personengruppenschlüsseln findest Du in unserem Helpcenter Artikel\.
    • Weitere Informationen zu den einzelnen Beitragsgruppenschlüsseln findest Du in unserem Helpcenter Artikel\. Hier findest Du auch eine Auflistung von typischen Kombinationen aus Personen\- und Beitragsgruppenschlüsseln
    Sozialversicherungsträger (4 min) →