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Krankenversicherung (5 min)

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Krankenversicherung

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Was ist die Krankenversicherung?

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Die Krankenversicherung ist die finanzielle Absicherung vor Risiken bei Erkrankung oder Verletzung und soll gleichzeitig die Prävention fördern\. Seit dem 01\.01\.2009 gibt es eine Krankenversicherungspflicht für jede in Deutschland wohnhafte Person\.

Beitragsgruppenschlüssel

Anhand der Stelle und Nummerierung erkennst Du, in welchen Versicherungszweigen Arbeitnehmende versicherungspflichtig sind\. Die erste Stelle spiegelt dabei die Krankenversicherung wider:

1\. Stelle2\. Stelle3\. Stelle4\. Stelle
KrankenversicherungRentenversicherungArbeitslosenversicherungPflegeversicherung

Beitragsgruppenschlüssel zur Krankenversicherung

BeitragsgruppeNummer
Kein Beitrag Für privat versicherte oder freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die selbst zahlen\.0 X X X
Allgemeiner Beitrag zur Krankenversicherung Versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld\.1 X X X
Ermäßigter Beitrag zur Krankenversicherung Versicherungspflichtiger Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld\. Gilt unter anderem für Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sowie für weiterbeschäftigte Rentner mit gesetzlicher Rente aufgrund voller Erwerbsminderung oder Altersvollrente\.3 X X X
Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung Gilt für mitarbeitende Familienangehörige oder Ehegatten im landwirtschaftlichen Unternehmen\. Bei zusätzlicher Beschäftigung außerhalb der Landwirtschaft gelten die allgemeinen Krankenversicherungsregelungen\.4 X X X
Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung Zu verwenden, wenn ein landwirtschaftlicher Unternehmer zusätzlich zur Bewirtschaftung seines Betriebs eine saisonale Beschäftigung ausübt, die voraussichtlich nicht länger als 26 Wochen dauert\.5 X X X
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte Besteht Krankenversicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, ist der Pauschalbeitrag vom Arbeitgeber zu zahlen\.6 X X X
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung Gilt, wenn der Arbeitgeber die Beiträge im Firmenzahlerverfahren überweist\. Überweist der Arbeitnehmer die Beiträge selbst, ist Schlüssel 0 anzugeben\.9 X X X

Arten der Krankenversicherung

Gesetzliche Pflichtversicherung

Die gesetzliche Pflichtversicherung umfasst alle Personen, deren sozialversicherungspflichtiges Einkommen zwischen der Geringfügigkeitsgrenze \(2026: 603,00 € monatlich\) und der Jahresarbeitsentgeltgrenze \(2026: 77\.400,00 € jährlich\) liegt\.

Neben regulären Arbeitnehmern sind auch bestimmte Personengruppen wie Auszubildende, Studierende, Rentner, Künstler, Landwirte, Menschen mit Behinderung und Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern\.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht bestehen für Personen, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, Beamte, Richter, Soldaten, Selbstständige oder Freiberufler sowie Personen über 55 Jahre, die eine längere Vorversicherungszeit in der privaten Krankenversicherung nachweisen können\.

Freiwillige gesetzliche Versicherung

Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen jährlichen Bruttoarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten \(2026: 77\.400,00 €\), haben die Möglichkeit, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu bleiben\. Alternativ können sie in eine private Krankenversicherung wechseln\. Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, über das Ende der Versicherungspflicht sowie die Optionen zur Weiterversicherung oder zum Austritt zu informieren\.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmende haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, der beitragsfrei ist und auf einen maximal zuschussfähigen Beitrag begrenzt wird\. Der Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen GKV beträgt 2026:

  • für Versicherte mit Krankengeldanspruch 424,31 € \(zuzüglich des halben individuellen Zusatzbeitrags\) und
  • für Versicherte ohne Krankengeldanspruch 406,88 € \(ebenfalls zzgl\. des halben Zusatzbeitrags\)\.

Private Versicherung

Die private Krankenversicherung \(PKV\) stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung \(GKV\) dar und richtet sich an Personen, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen\. Dazu zählen insbesondere:

  • Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze \(2026: 77\.400 €\)
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte sowie andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe

Sie wird von privatwirtschaftlichen Unternehmen angeboten, die Beiträge individuell auf Basis von Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang berechnen\. Die Beiträge sind einkommensunabhängig, junge und gesunde Versicherte zahlen meist weniger, während die Prämien mit steigendem Alter und höherem Krankheitsrisiko zunehmen\.

Arbeitgeber beteiligen sich mit einem Zuschuss an den Beiträgen zur PKV in gleicher Weise wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung\. Der Zuschuss ist jedoch auf einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag begrenzt\. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge in der Regel bis zur Hälfte, solange dieser Höchstzuschuss nicht überschritten wird\. Für Auszubildende und Geringverdiener mit einem Einkommen unter 325 € übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig\.

Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV bleibt bis zur gesetzlichen Höchstgrenze steuer\- und sozialversicherungsfrei\. Zuschüsse, die diesen Betrag überschreiten, sind hingegen steuer\- und sozialversicherungspflichtig\.

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Die Krankenversicherungspflicht wird anhand der Jahresarbeitsentgeltgrenze geprüft\. Diese Prüfung erfolgt durch den Arbeitgeber unter anderem:

  • bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
  • bei Gehaltsveränderungen
  • bei Veränderung der JAEG \(i\. d\. R\. zu Beginn des neuen Jahres\)

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beiträge zur GKV werden grundsätzlich von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen\.

Allgemeiner Beitrag

Die gesetzliche Krankenversicherung \(GKV\) wird durch Bundeszuschüsse sowie Beiträge von versicherten Mitgliedern und deren Arbeitgebern finanziert\. Die Beiträge werden prozentual auf Basis des beitragspflichtigen Einkommens berechnet und bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt\.

Für das Jahr 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 % auf alle beitragspflichtigen Einnahmen\. Dieser Beitragssatz gilt für alle Versicherten, die einen Anspruch auf Krankengeld haben, wie beispielsweise Arbeitnehmer im regulären Beschäftigungsverhältnis\. Die Beiträge werden paritätisch, also zu gleichen Teilen, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen\.

ermäßigter Beitrag

Für bestimmte Personengruppen gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 %\. Dieser kommt zur Anwendung, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht\. Betroffen sind unter anderem:

  • Rentner, die eine Altersvollrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen und weiterhin einer Beschäftigung nachgehen\.
  • Arbeitnehmer, die Vorruhestandsgeld beziehen\.

Auch beim ermäßigten Beitragssatz teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten zu gleichen Teilen\.

Zusatzbeitrag der Krankenkassen

Zusätzlich zum allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag, um ihren Finanzbedarf zu decken\. Dieser Zusatzbeitrag wird individuell von jeder Krankenkasse festgelegt und kann daher variieren\.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird über das Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben\. Dieser beträgt 2026 2,9 % und wird seit dem 01\.01\.2019 paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen\.

Beitragssätze der Krankenversicherung

VersichertengruppeBeitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz \(mit Anspruch auf Krankengeld\)14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz \(ohne Anspruch auf Krankengeld\)14,0 %
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen14,6 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %

Attribute für die Krankenversicherung in Personio Payroll

Tritt ein Arbeitnehmer in ein Unternehmen ein, müssen bei der Einstellung einige Attribute in Personio Payroll für eine korrekte Entgeltabrechnung ausgefüllt werden\. Personio unterstützt dich dabei mit verschiedenen Validierungen\. Schauen wir uns einmal an, welche Attribute für die Krankenversicherung im Profil deines Mitarbeitenden befüllt werden müssen:

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Point 1

  • Die Sozialversicherungsnummer ist für jede Meldung an die Krankenkasse erforderlich\. Seit 2023 erfolgt ein automatischer Abruf der SV\-Nummer bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung\.
  • Point 2

  • Hier hinterlegst Du die Art der Krankenversicherung\. Dabei hast Du die Wahl zwischen gesetzlich und privat versichert\.
  • Point 3

  • An die gesetzlich Krankenversicherung \(Einzugstelle\) werden die Beiträge für alle Sozialversicherungsträger gemeldet und abgeführt\. Dieses Attribut ist für alle Mitarbeitenden auszufüllen\.
  • Besondere Hinweise:

  • Privatversicherte: Hier ist die letzte gesetzliche Krankenkasse anzugeben, bei der der Arbeitnehmer zuvor versichert war\.
  • Geringfügig Beschäftigte oder kurzfristig Beschäftigte: In diesen Fällen ist die Knappschaft als zuständig Einzugstelle zu hinterlegen\.
  • Point 4

  • Die gesetzliche Krankenkasse abweichend zur Einzugsstelle, muss nur für Arbeitnehmende ausgefüllt werden, bei denen im darüberliegenden Attribut die Knappschaft als Einzugsstelle hinterlegt ist\.
  • Point 5

  • Im Beitragsgruppenschlüssel der Krankenversicherung wird der Versicherungsstatus des Mitarbeitenden hinterlegt\. Dieser Beitragsgruppen\-schlüssel bestimmt die Grundlage für die Berechnung der Krankenversicherungs\-beiträge\.
  • Point 6

  • Nur auszufüllen bei privat Versicherten:
  • Bei diesem Attribut wählst Du aus, ob die Zahlung der Beiträge durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erfolgen soll\. Point 7

  • Nur bei privat Versicherten:
  • Hier trägst Du den Gesamtbeitrag zur privaten Krankenversicherung ein\. Diesen findest Du auf der Bescheinigung § 257 SGB V des Mitarbeitenden\. Point 8

  • In diesem Attribut muss der Betrag zur Basiskrankenversicherung hinterlegt werden\. Diesen findest du auf der Bescheinigung § 10 \(1\) Nr\. 3a EStG des Mitarbeitenden
  • Point 9

  • Dieses Attribut ist nur für freiwillig gesetzlich Versicherte auszufüllen\. Hierbei kannst du auswählen, ob sich der AG\-Zuschuss anhand der Beitragsbemessungsgrenze oder des SV\-pflichtigen Entgelts berechnen soll\.
  • Krankenkassenwahlrecht

    Das Krankenkassenwahlrecht gibt versicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, ihre Krankenkasse frei aus verschiedenen Kassenarten zu wählen\. Dazu zählen:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen \(AOK\)
  • Ersatzkrankenkassen
  • Betriebs\- und Innungskrankenkassen \(BKK/IKK\)
  • sowie die Knappschaft\-Bahn\-See \(KBS\)
  • Ein Wechsel der Krankenkasse ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern die gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten eingehalten wird\. Seit 2021 erfolgt der Wechsel durch eine Mitteilung der neuen Krankenkasse, ohne dass eine Kündigung bei der bisherigen notwendig ist\. Ausnahme ist hier der Wechsel in die private Krankenversicherung\.

    Vom Krankenkassenwahlrecht ausgenommen sind Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkassen\.

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    Einige Krankenkassen sind an den Wohn\-, Beschäftigungsort oder die Betriebszugehörigkeit gebunden\. Das gilt insbesondere für die AOK, BKK und IKK\.

    Casey möchte ab Mai zur Krankenkasse AOK Nord/West wechseln\. Linda stellt fest, dass diese bisher nicht in der Liste der Krankenkassen enthalten ist und möchte sie daher für die Entgeltabrechnung anlegen\.

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    Mehr erfahren

    • Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung findest Du in unserem Helpcenter Artikel
    • Wie die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung geprüft wird, findest Du in dem folgenden Helpcenter Artikel
    • Mehr zum Thema Arbeitgeber\- und Arbeitnehmeranteile in der Sozialversicherung findest Du in unserem Helpcenter Artikel
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