Sozialversicherungsträger (4 min)
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Sozialversicherungsträger
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Was ein Sozialversicherungsträger ist
Die Sozialversicherungsträger nehmen eine zentrale Rolle in der Entgeltabrechnung ein, da sie für die Absicherung der Arbeitnehmenden im Schadensfall verantwortlich sind\. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge korrekt zu berechnen, einzubehalten und an die jeweiligen Träger abzuführen\. Diese Beiträge setzen sich in der Regel aus einem Arbeitgeber\- und Arbeitnehmeranteil zusammen\.
Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip ist das Fundament der Sozialversicherung\. Es sorgt dafür, dass die Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen einkommensabhängig und auf Basis eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Versicherten berechnet werden – unabhängig von Alter, Geschlecht oder individuellen Gesundheitsrisiken\.
Die Grundidee besteht darin, dass sich die Mitglieder der Solidargemeinschaft bei Bedarf gegenseitig unterstützen\. Dadurch wird ein Ausgleich zwischen unterschiedlichen Gruppen geschaffen, wie beispielsweise zwischen Gutverdienenden und Geringverdienenden, Gesunden und Kranken, Jüngeren und Älteren sowie Erwerbstätigen und Arbeitslosen\.
Die Leistungen der Sozialversicherung orientieren sich ausschließlich am Bedarf der Versicherten und nicht an ihren Beiträgen oder persönlichen Risiken\. Dieses Prinzip gewährleistet soziale Gerechtigkeit und eine umfassende Absicherung für alle\.
Die verschiedenen Sozialversicherungsträger
Die Sozialversicherung teilt sich in Deutschland in die folgenden fünf Säulen auf:
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung schützt vor den Risiken im Krankheitsfall und bietet zugleich Präventionsmaßnahmen\. Die Versicherten sind entweder in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung abgesichert\.
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Träger der Krankenversicherung:- gesetzliche Krankenkassen wie allgemeine Ortskrankenkassen \(AOK\), Betriebskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Knappschaft, Innungskrankenkassen oder landwirtschaftliche Krankenkassen
- private Versicherungsunternehmen
Rentenversicherung
Die
Rentenversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und seiner Familie, indem sie bei Erwerbsminderung, im Alter oder im Todesfall Rentenleistungen gewährt\. Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitnehmer der Versicherungspflicht\. Träger der Rentenversicherung:Deutsche Rentenversicherung BundDeutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn\-SeeBerufsständische Versorgungswerke
Arbeitslosenversicherung
Die
Arbeitslosenversicherung sichert Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsplatzverlustes ab, indem sie durch die Agentur für Arbeit eine Entgeltersatzleistung gewährt\. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert\. Träger der Arbeitslosenversicherung:Bundesagentur für ArbeitAgentur für Arbeit
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit\. Ihr Status richtet sich nach der Krankenversicherung: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert\. Privat krankenversicherte Personen sind hingegen in einer privaten Pflegeversicherung versichert\.
Träger der Pflegeversicherung:- gesetzliche Pflegekassen
- private Versicherungsunternehmen
Unfallversicherung
Die
Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, den Schutz am Arbeitsplatz zu verbessern sowie Versicherte nach solchen Ereignissen zu rehabilitieren und sie oder ihre Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen\. Sie ist eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber\. Träger der Unfallversicherung:- Berufsgenossenschaften
- Gemeindeunfallversicherungsverbände
- Ausführungsbehörden der Unfallversicherung des Bundes, der Länder und der Gemeinden
Beiträge zur Sozialversicherung
Beitragssätze zur Krankenversicherung \(KV\)
| Versicherungsgruppe | Gesamtbeitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz \(mit Anspruch auf Krankengeld\) | 14,6 % | 7,3 % | 7,3 % |
| Ermäßigter Beitragssatz \(ohne Anspruch auf Krankengeld\) | 14,0 % | 7,0 % | 7,0 % |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % |
Zusätzlich zum regulären Beitragssatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags der Krankenversicherung\.
Beitragssätze zur Rentenversicherung \(RV\)
| Versicherungsgruppe | Gesamtbeitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
| Knappschaftliche Rentenversicherung1 | 24,7 % | 15,4 % | 9,3 % |
Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung \(AV\)
| Versicherungsgruppe | Gesamtbeitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
Beitragssätze zur Pflegeversicherung \(PV\)
| Versicherungsgruppe | Gesamtbeitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Pflegeversicherung2 | 3,6 % | 1,8 % | 1,8 % |
| Beitrag zur Pflegeversicherung in Sachsen | 3,6 % | 1,3 % | 2,3 % |
| Beitragszuschlag für Kinderlose | 0,6 % | \- | 0,6 % |
Beitragsteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In den meisten Fällen übernehmen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer
jeweils die Hälfte \(paritätisch\) des monatlichen Sozialversicherungsbeitrags\. Die Anteile sind vom Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltabrechnung zu ermitteln und einzubehalten\. Anschließend werden sie als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die entsprechende gesetzliche Krankenkasse* abgeführt\.Eine Ausnahme bildet der Kinderlosen\-Zuschlag sowie der Beitragszuschlag für Versicherte in Sachsen in der Pflegeversicherung\. Diese werden ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen\.
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Beiträge nicht paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden\. Dazu zählen unter anderem:
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- Mehr zum Thema Arbeitnehmer\- und Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung findest Du in unserem Helpcenter Artikel
