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Sozialversicherungsträger (4 min)

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Sozialversicherungsträger (4 min)

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Sozialversicherungsträger

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Was ein Sozialversicherungsträger ist

A person using a calculator

Die Sozialversicherungsträger nehmen eine zentrale Rolle in der Entgeltabrechnung ein, da sie für die Absicherung der Arbeitnehmenden im Schadensfall verantwortlich sind\. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge korrekt zu berechnen, einzubehalten und an die jeweiligen Träger abzuführen\. Diese Beiträge setzen sich in der Regel aus einem Arbeitgeber\- und Arbeitnehmeranteil zusammen\.

Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip ist das Fundament der Sozialversicherung\. Es sorgt dafür, dass die Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen einkommensabhängig und auf Basis eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Versicherten berechnet werden – unabhängig von Alter, Geschlecht oder individuellen Gesundheitsrisiken\.

Die Grundidee besteht darin, dass sich die Mitglieder der Solidargemeinschaft bei Bedarf gegenseitig unterstützen\. Dadurch wird ein Ausgleich zwischen unterschiedlichen Gruppen geschaffen, wie beispielsweise zwischen Gutverdienenden und Geringverdienenden, Gesunden und Kranken, Jüngeren und Älteren sowie Erwerbstätigen und Arbeitslosen\.

Die Leistungen der Sozialversicherung orientieren sich ausschließlich am Bedarf der Versicherten und nicht an ihren Beiträgen oder persönlichen Risiken\. Dieses Prinzip gewährleistet soziale Gerechtigkeit und eine umfassende Absicherung für alle\.

Die verschiedenen Sozialversicherungsträger

Die Sozialversicherung teilt sich in Deutschland in die folgenden fünf Säulen auf:

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung schützt vor den Risiken im Krankheitsfall und bietet zugleich Präventionsmaßnahmen\. Die Versicherten sind entweder in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung abgesichert\.

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Träger der Krankenversicherung:
  • gesetzliche Krankenkassen wie allgemeine Ortskrankenkassen \(AOK\), Betriebskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Knappschaft, Innungskrankenkassen oder landwirtschaftliche Krankenkassen
  • private Versicherungsunternehmen

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und seiner Familie, indem sie bei Erwerbsminderung, im Alter oder im Todesfall Rentenleistungen gewährt\. Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitnehmer der Versicherungspflicht\.

Träger der Rentenversicherung:

Deutsche Rentenversicherung BundDeutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn\-SeeBerufsständische Versorgungswerke

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung sichert Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsplatzverlustes ab, indem sie durch die Agentur für Arbeit eine Entgeltersatzleistung gewährt\. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert\.

Träger der Arbeitslosenversicherung:

Bundesagentur für ArbeitAgentur für Arbeit

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit\. Ihr Status richtet sich nach der Krankenversicherung: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert\. Privat krankenversicherte Personen sind hingegen in einer privaten Pflegeversicherung versichert\.

Träger der Pflegeversicherung:
  • gesetzliche Pflegekassen
  • private Versicherungsunternehmen

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, den Schutz am Arbeitsplatz zu verbessern sowie Versicherte nach solchen Ereignissen zu rehabilitieren und sie oder ihre Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen\. Sie ist eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber\.

Träger der Unfallversicherung:
  • Berufsgenossenschaften
  • Gemeindeunfallversicherungsverbände
  • Ausführungsbehörden der Unfallversicherung des Bundes, der Länder und der Gemeinden

Beiträge zur Sozialversicherung

Beitragssätze zur Krankenversicherung \(KV\)

VersicherungsgruppeGesamtbeitragArbeitgeberArbeitnehmer
Allgemeiner Beitragssatz \(mit Anspruch auf Krankengeld\)14,6 %7,3 %7,3 %
Ermäßigter Beitragssatz \(ohne Anspruch auf Krankengeld\)14,0 %7,0 %7,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %

Zusätzlich zum regulären Beitragssatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags der Krankenversicherung\.

Beitragssätze zur Rentenversicherung \(RV\)

VersicherungsgruppeGesamtbeitragArbeitgeberArbeitnehmer
Rentenversicherung18,6 %9,3 %9,3 %
Knappschaftliche Rentenversicherung124,7 %15,4 %9,3 %

Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung \(AV\)

VersicherungsgruppeGesamtbeitragArbeitgeberArbeitnehmer
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %1,3 %

Beitragssätze zur Pflegeversicherung \(PV\)

VersicherungsgruppeGesamtbeitragArbeitgeberArbeitnehmer
Pflegeversicherung23,6 %1,8 %1,8 %
Beitrag zur Pflegeversicherung in Sachsen3,6 %1,3 %2,3 %
Beitragszuschlag für Kinderlose0,6 %\-0,6 %

Beitragsteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

In den meisten Fällen übernehmen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils die Hälfte \(paritätisch\) des monatlichen Sozialversicherungsbeitrags\. Die Anteile sind vom Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltabrechnung zu ermitteln und einzubehalten\. Anschließend werden sie als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die entsprechende gesetzliche Krankenkasse* abgeführt\.

Eine Ausnahme bildet der Kinderlosen\-Zuschlag sowie der Beitragszuschlag für Versicherte in Sachsen in der Pflegeversicherung\. Diese werden ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen\.

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Beiträge nicht paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden\. Dazu zählen unter anderem:

  • Auszubildende mit einem monatlichen Verdienst von maximal 325,00 € \(Geringverdiener\): In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig\.
  • Bezieher von Kurzarbeitergeld \(KUG\): Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Kranken\-, Pflege\- und Rentenversicherung auf das ausgefallene Arbeitsentgelt allein\.
  • Studenten, Schüler und Praktikanten: Für diese Gruppen gelten spezielle Regelungen, die von den üblichen Beitragsregelungen abweichen\.
  • Beschäftigte im Übergangsbereich \(556,00 € bis 2\.000,00 €\): Hier greifen Sonderregelungen, die eine reduzierte Beitragsbelastung für Arbeitnehmer vorsehen\.
  • Geringfügig Beschäftigte \(Minijobs\): Der Arbeitgeber zahlt in der Regel pauschale Beiträge zur Kranken\- und Rentenversicherung\.
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    • Mehr zum Thema Arbeitnehmer\- und Arbeitgeberanteile in der Sozialversicherung findest Du in unserem Helpcenter Artikel
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