Geringfügige Beschäftigung (6 min)
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Geringfügige Beschäftigung
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Was sind geringfügige Beschäftigungen?
Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich in allen Bereichen der Sozialversicherung der Versicherungspflicht\. Eine Ausnahme bilden jedoch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse\. Eine Beschäftigung gilt als geringfügig, wenn sie entweder aufgrund eines niedrigen monatlichen Verdienstes als geringfügig entlohnte Beschäftigung eingestuft oder wegen ihrer kurzen Dauer als kurzfristige Beschäftigung betrachtet wird\.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen, allgemein auch als Minijob bekannt, zeichnen sich meist durch ein geringes monatliches Arbeitsentgelt von maximal 603,00 € aus\.Um zu prüfen, ob die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt entscheidend\. Dazu zählen:
Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze richtet sich dabei nach der wöchentlichen Arbeitszeit in Bezug auf den Mindestlohn \(2026: 13,90 €\)\.
Überschreitet das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze, entsteht eine Versicherungspflicht für das gesamte Beschäftigungsverhältnis\. Daher müssen Einmalzahlungen stets bei der Beurteilung einer geringfügigen Beschäftigung berücksichtigt werden\.
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind in der Regel von der Versicherungspflicht in der Kranken\-, Pflege\- und Arbeitslosenversicherung befreit\. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildende und Praktikanten\. Für sie gilt die Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nicht\.
Arbeitgebende müssen für geringfügig entlohnte Beschäftigte pauschale Beiträge zur Kranken\- und Rentenversicherung zahlen:
- 13 % Krankenversicherung für gesetzlich Krankenversicherte
- 15 % für die Rentenversicherung
Minijobber, die gesetzlich rentenversichert sind, tragen zusätzlich einen Eigenanteil von 3,6 %, können sich aber durch einen schriftlichen Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen\. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung und muss vom Arbeitnehmer ausdrücklich beantragt werden\.
Neben den Beiträgen zur Kranken\- und Rentenversicherung sind auch U1 und U2\-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage und Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen\.
Die gesamten Abgaben werden an die Minijob\-Zentrale \(Knappschaft Bahn\-See\) abgeführt\. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung und muss vom Arbeitnehmer ausdrücklich beantragt werden\.
Steuerrechtliche Behandlung
Das Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen \(Minijobs\) unterliegt grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht:
- Arbeitgeber können die Lohnsteuer entweder nach den individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers berechnen oder
- eine Pauschalsteuer von 2 % oder 20 % anwenden\.
Die 2%\-Pauschalsteuer ist möglich, wenn der Arbeitgeber pauschale Rentenversicherungsbeiträge abführt und das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet\.
Pauschalsteuer von 20 %Alternativ kann eine Pauschalsteuer von 20 % gewählt werden, wenn keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden und auf die Nutzung der ELStAM verzichtet wird\. In diesem Fall sind zusätzlich Solidaritätszuschlag und ggf\. Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen\.
Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, ist eine pauschale Besteuerung nicht mehr zulässig und das Arbeitsentgelt muss individuell versteuert werden\.
Personengruppenschlüssel
| PGRS | Erklärung |
|---|---|
| 109 | Geringfügig entlohnte Beschäftigung \(Arbeitnehmer, deren gesamtes regelmäßiges monatliches Entgelt bei bis zu 556,00 € liegt\.\) |
Beitragsgruppenschlüssel
| Sozialversicherungszweig | BGRS | Erklärung |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 6 X X X | Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte durch den Arbeitgeber |
| Rentenversicherung | X 5 X X X 1 X X | Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte durch den Arbeitgeber\. Voller Beitrag zur Rentenversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| Arbeitslosenversicherung | X X 0 X | Kein Beitrag |
| Pflegeversicherung | X X X 0 | Kein Beitrag |
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern aus, werden die Verdienste aus allen Minijobs zusammengerechnet\. Überschreitet die Summe die Geringfügigkeitsgrenze, tritt für alle Beschäftigungen die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ein\.
Marco tritt zum 01\. Juli als geringfügig entlohnter Beschäftigter bei Planeta ein\. Er soll auf Basis eines Stundenlohns von 15,00 € vergütet werden\. Planeta ist der erste Nebenarbeitgeber\. Aufgrund dessen kann sein Lohn pauschal versteuert werden\. Zusätzlich möchte sich Marco auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen\.
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Kurzfristige Beschäftigung
Im Unterschied zur geringfügig entlohnten Beschäftigung gibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung keine Entgeltobergrenze\. Stattdessen muss eine bestimmte zeitliche Begrenzung eingehalten werden:
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, besteht in allen Sozialversicherungszweigen grundsätzlich Versicherungsfreiheit\. Das bedeutet, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen\.
Wird jedoch die Zeitgrenze einer kurzfristigen Beschäftigung – entgegen der ursprünglichen Planung – überschritten, tritt ab dem Zeitpunkt, an dem die Überschreitung erkennbar ist, Versicherungspflicht ein\.
Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig in der gesetzlichen Unfallversicherung und in allen Umlagen \(U1, U2 und Insolvenzgeldumlage\)\.
Steuerrechtliche Behandlung
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fällt grundsätzlich steuerpflichtiges Arbeitsentgelt an\. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschal mit 25 % erhoben werden:
Personengruppenschlüssel
| PGRS | Erklärung |
|---|---|
| 110 | Arbeitnehmer, deren Beschäftigung vertraglich auf max\. 3 Zeitmonate oder 70 Arbeitstage je Kalenderjahr befristet wird, und diese Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird\. |
Beitragsgruppenschlüssel
| Sozialversicherungszweig | BGRS | Erklärung |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 0 X X X | Kein Beitrag für Arbeitnehmer, die nicht krankenversicherungspflichtig sind |
| Rentenversicherung | X 0 X X | Kein Beitrag für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer |
| Arbeitslosenversicherung | X X 0 X | Kein Beitrag |
| Pflegeversicherung | X X X 0 | Kein Beitrag |
Eine Beschäftigung gilt als berufsmäßig, wenn sie dem Lebensunterhalt dient und somit nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist\.
Berufsmäßigkeit wird z\. B\. unterstellt, wenn:
- Der Arbeitnehmer bezieht Arbeitslosengeld I oder Elterngeld\.
- Der Arbeitnehmer arbeitet während der Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubs kurzfristig\.
- Ein Schulabgänger nimmt einen befristeten Job auf und plant im Anschluss eine weitere Erwerbstätigkeit\.
Grundsätzlich gilt: Wird die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zu einer versicherungspflichtigen Haupttätigkeit aufgenommen, gilt sie in der Regel als nicht berufsmäßig\. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Lebensunterhalt durch die Hauptbeschäftigung gesichert ist\. Die kurzfristige Beschäftigung spielt dann für die wirtschaftliche Existenz eine untergeordnete Rolle\.
Anna tritt zum 01\. Juli als kurzfristige Beschäftigte ein\. Sie soll ein monatliches Festgehalt beziehen\. Ihr Arbeitsverhältnis ist von vornherein auf den 30\. September befristet\.
Alle weiteren Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung sind erfüllt\.
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Einzugsstelle für kurzfristig Beschäftigte ist wie auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten die Knappschaft\.
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