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Mehrfachbeschäftigung (4 min)

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Mehrfachbeschäftigung (4 min)

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Mehrfachbeschäftigung

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Was ist eine Mehrfachbeschäftigung?

Ein Arbeitnehmer kann mehrere Tätigkeiten gleichzeitig bei unterschiedlichen Arbeitgebenden ausüben\. Dabei spricht man von einer sogenannten Mehrfachbeschäftigung\. In solchen Fällen ist es wichtig, zwischen Haupt\- und Nebentätigkeit zu unterscheiden, da hiervon die steuerliche Behandlung sowie die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge abhängen\.

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Arbeitnehmende sind verpflichtet, ihre Arbeitgebenden über sämtliche bestehende Arbeitsverhältnisse zu informieren und alle erforderlichen Angaben sowie Unterlagen bereitzustellen, damit das Meldeverfahren und die Beitragszahlung ordnungsgemäß durchgeführt werden können\.

Besonderheiten in der Lohnsteuer

Erhält ein Arbeitnehmer gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitsentgelt, müssen für jedes Arbeitsverhältnis eigene elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale \(ELStAM\) angelegt werden\. Daher ist der Arbeitnehmer verpflichtet, jedem Arbeitgeber beim Beginn des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen, ob es sich um eine Haupt\- oder Nebenbeschäftigung handelt, damit der Abruf der ELStAM korrekt erfolgen kann\.

Für das zweite und jedes weitere Arbeitsverhältnis muss bei der Entgeltabrechnung die Steuerklasse VI angewendet werden\. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis selbst zu berechnen und abzuführen\. Eine Zusammenrechnung der Arbeitslöhne bei mehreren Arbeitgebern ist grundsätzlich nicht erlaubt\.

Besonderheiten in der Sozialversicherung

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Es ist immer zu prüfen ob eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung vorliegt\.

Die Beiträge aus den einzelnen Arbeitsverhältnissen sind jeweils nur bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen\. Wird die BBG mit der Summe aus beiden Entgelten überschritten, müssen die Beiträge auf beide Arbeitgeber im Verhältnis der jeweiligen Entgelte aufgeteilt werden\.

Hierzu schickt die Krankenkasse eine BBG\-Meldung, die auf der GKV\-Monatsmeldung basiert\. Diese BBG\-Meldung enthält das gesamte Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungen sowie gegebenenfalls den beitragspflichtigen Anteil einer Einmalzahlung\.

Formel für die Entgeltverteilung:

\(Beitragsbemessungsgrenze \ \(gekürztes\) Entgelt\) / \(gekürzte\) Entgelte aller Beschäftigungsverhältnisse

Beispiel: Beitragsverteilung Mehrfachbeschäftigung

Gemeldetes Arbeitsentgelt Arbeitgeber A: 8\.500,00 € monatlich

  • gekürzt auf BBG KV/PV 5\.812,50 € monatlich
  • gekürzt auf BBG RV/AV 8\.450,00 € monatlich

Gemeldetes Arbeitsentgelt Arbeitgeber B: 1\.500,00 € monatlich

Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über das Gesamtentgelt an beide Arbeitgeber \(BBG\-Meldung\):

  • Gesamtentgelt KV 7\.312,50 €
  • Gesamtentgelt PV 7\.312,50 €
  • Gesamtentgelt RV 9\.950,00 €
  • Gesamtentgelt AV 9\.950,00 €
Beitragspflichtiges Entgelt zur KV und PVBeitragspflichtiges Entgelt zur RV und AV
Arbeitgeber A\(5\.812,50 € \ 5\.812,50 €\) / 7\.312,50 € = 4\.620,19 €\(8\.450,00 € \ 8\.450,00 €\) / 9\.950,00 € = 7\.176,13 €
Arbeitgeber B\(5\.812,50 € \ 1\.500,00 €\) / 7\.312,50 € = 1\.192,31 €\(8\.450,00 € \* 1\.500,00 €\) / 9\.950,00 € = 1\.273,87 €

Meldungen an die Sozialversicherung

Für versicherungspflichtige Arbeitnehmende in einer Mehrfachbeschäftigung muss neben den regulären Meldungen an die Krankenkasse auch die GKV\-Monatsmeldung mit dem Meldegrund 58 übermittelt werden\. Auf Grundlage dieser Meldung prüft die Krankenkasse, ob die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird\. Das Verfahren läuft wie folgt ab:

  • Die Arbeitgeber übermitteln z\. B\. mit der Jahresmeldung mit dem Meldegrund 50 die Höhe des Entgelts des Arbeitnehmers an die Krankenkasse\.
  • Die Krankenkasse prüft, ob die gemeldeten Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten und ein Prüfverfahren notwendig ist\.
  • Wird die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, leitet die Krankenkasse das nachgelagerte Verfahren zur GKV\-Monatsmeldung ein und fordert die betroffenen Arbeitgeber auf, für die jeweiligen Monate die GKV\-Monatsmeldungen \(maximal 12 DEÜV\-Meldungen\) abzugeben\.
  • Der Arbeitgeber übermittelt nun die GKV\-Monatsmeldungen an die Krankenkasse
  • Die Krankenkasse prüft für jeden Monat die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze und informiert die beteiligten Arbeitgeber über das Ergebnis\. Daraus können Rückrechnungen entstehen\.
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    Bei Mehrfachbeschäftigung fragt immer die Krankenkasse die nötigen Entgeltdaten an\. Die Meldungen werden automatisch verarbeitet\. Alle nötigen Informationen findest Du im Bereich Lohnbuchhaltung unter Meldewesen\.

    In Personio müssen bei einer Mehrfachbeschäftigung die folgenden Felder befüllt werden:

    Labeled Image Labels:

    Point 1

  • Unter Kennzeichen für Mehrfachbeschäftigung gibst du an, ob es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt\.
  • Point 2

  • Bei Art der Mehrfachbeschäftigung muss hinterlegt werden, ob sich das Entgelt inner\- oder außerhalb des Übergangsbereichs befindet\.
  • Point 3

  • Die Fremdentgelte werden von der Krankenkasse übermittelt\. Die Meldung findest Du im Bereich Lohnbuchhaltung unter Meldewesen\.
  • Point 4

  • Dieses Feld ist nur zu füllen bei Mutterschutz
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