Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung \(eAU\)
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Was mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gemeint ist
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung \(AU\) gilt als einziger gesetzlicher Nachweis zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers und wird vom behandelnden Arzt ausgestellt\.
Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung \(eAU\) entfällt für Arbeitnehmer die Pflicht, Krankmeldungen in Papierform beim Arbeitgeber einzureichen\. Seit Januar 2023 rufen Arbeitgeber die AU\-Daten direkt digital bei den Krankenkassen ab\.
Teilnahme am Verfahren
Wer nimmt teil?
Am eAU\-Verfahren nehmen grundsätzlich alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer teil – unabhängig davon, ob sie selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder beispielsweise über eine Familienversicherung versichert werden\. Auch geringfügig Beschäftigte sind einbezogen, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind\.
Wer ist ausgenommen?
Für einige Anwendungsbereiche besteht noch keine Möglichkeit zum Abruf der eAU\. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer weiterhin seinen Nachweis in Papierform erbringen\. Dazu zählen:
- Privat krankenversicherte Arbeitnehmer
- Privat ärztliche Behandlung
- Behandlung im Ausland
- Erkrankung des Kindes
- Beschäftigungsverbot gemäß dem Mutterschutzgesetz
- Stufenweise Wiedereingliederung
Die eAU kann mittels Personio bei der zuständigen Krankenkasse abgerufen werden\. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die eAU\-Daten korrekt zu verarbeiten und aufzubewahren\.
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Status und Rückmeldung
In Personio wird bei der eAU zwischen dem Status und dem Rückmeldegrund unterschieden\. Der Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt in der Regel automatisch vier Tage nach dem Anlegen der Abwesenheit\. Im Abwesenheitsprofil des Mitarbeiters werden drei verschiedene Status angezeigt, die den aktuellen Stand des Abrufprozesses darstellen:
Pending / Ausstehend:
Die Bestätigung der Krankenkasse steht noch aus\.
Bestätigt / Confirmed
Die Krankenkasse hat die vorliegenden AU\-Daten zurückgemeldet\.
Nicht verfügbar / Not available
Die Krankenkasse hat keine Arbeitsunfähigkeitsdaten für diesen Arbeitnehmer vorliegen\.
Nimmt der Arbeitgeber eine eAU\-Abfrage vor, erhält er von der Krankenkasse eine Rückmeldung mit einem der unten genannten Meldegründe\. Diese Rückmeldungen findest Du im Reiter Meldewesen\. Zusätzlich erhältst Du Hinweise, welche weiteren Schritte gegebenenfalls erforderlich sind\.
unzuständige Krankenkasse / unbekannte Person
Die Angabe zur Krankenkasse oder die bei der Krankenkasse gespeicherten Personendaten stimmen nicht überein\. Das kann beispielsweise aufgrund einer abweichenden Schreibweise des Namens oder einer falschen Sozialversicherungsnummer basieren\.
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Status in Personio: Nicht verfügbarIn diesem Fall ist eine Überprüfung oder Korrektur notwendig\. Dabei kannst Du wie folgt vorgehen:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Der Krankenkasse liegt eine eAU vor\. Dabei ist jedoch zwischen zwei unterschiedlichen Fällen zu unterscheiden\.
Fall 1: Die Daten stimmen übereinDie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt der Krankenkasse vor und die angeforderten Daten stimmen mit denen der Krankenkasse überein\.
Status in Personio: BestätigtFür Dich gibt es in diesem Fall keine weiteren notwendigen Schritte\.
Fall 2: Die Daten stimmen nicht übereinDie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt vor, aber die Daten stimmen mit denen der Krankenkasse nicht überein\. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer erst am darauffolgenden Tag in ärztlicher Behandlung war\.
Status in Personio: BestätigtIn diesem Fall kann es beispielsweise notwendig sein, den Abwesenheitszeitraum anzupassen\.
Krankenhausaufenthalt
Bei einem Krankenhausaufenthalt wir die eAU durch das Krankenhaus an die Krankenkasse und damit an den Arbeitgeber weitergeleitet\. Dabei kann es zu drei unterschiedlichen Arten von Rückmeldung kommen:
Fall 1: Es gibt noch kein EnddatumDurch das Krankenhaus wird nur eine vorläufige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückgemeldet\. Sobald das Enddatum bekannt ist, erfolgt eine zweite Meldung\.
Status in Personio: AusstehendFür Dich gibt es in diesem Fall keine weiteren notwendigen Schritte\.
Fall 1: Die Daten stimmen übereinDie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt der Krankenkasse vor und die angeforderten Daten stimmen mit denen der Krankenkasse überein\.
Status in Personio: BestätigtFür Dich gibt es in diesem Fall keine weiteren notwendigen Schritte\.
Fall 2: Die Daten stimmen nicht übereinDie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt vor, aber die Daten stimmen mit denen der Krankenkasse nicht überein\. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer erst am darauffolgenden Tag in ärztlicher Behandlung war\.
Status in Personio: BestätigtIn diesem Fall kann es beispielsweise notwendig sein, den Abwesenheitszeitraum anzupassen\.
Nachweis liegt nicht vor
Der Krankenkasse liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung \(AU\) vor\. Das System stellt nach 14 Tagen automatisch eine erneute Anfrage an die Krankenkasse\.
Status: AusstehendFür Dich gibt es in diesem Fall keine weiteren notwendigen Schritte\. Da es sich hierbei um eine zwischen Meldung handelt\.
Reha / Vorsorge
In diesem Fall wird die eAU von einer Vorsorge\- oder Rehabilitationseinrichtung ausgestellt – allerdings nur dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Leistungsträger ist\. Ist hingegen die Unfallversicherung der Leistungsträger, muss weiterhin eine Liegebescheinigung vorgelegt werden\.
Dabei kann es zu drei unterschiedlichen Arten von Rückmeldung kommen:
Fall 1: Es gibt noch kein EnddatumDurch das Krankenhaus wird nur eine vorläufige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückgemeldet\. Sobald das Enddatum bekannt ist, erfolgt eine zweite Meldung\.
Status in Personio: AusstehendFür Dich gibt es in diesem Fall keine weiteren notwendigen Schritte\.
Fall 1: Die Daten stimmen übereinDie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt der Krankenkasse vor und die angeforderten Daten stimmen mit denen der Krankenkasse überein\.
Status in Personio: BestätigtFür Dich gibt es in diesem Fall keine weiteren notwendigen Schritte\.
Fall 2: Die Daten stimmen nicht übereinDie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt vor, aber die Daten stimmen mit denen der Krankenkasse nicht überein\. Das kann unter anderem der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer erst am darauffolgenden Tag in ärztlicher Behandlung war\.
Status in Personio: BestätigtIn diesem Fall kann es beispielsweise notwendig sein, den Abwesenheitszeitraum anzupassen\.
Teilstationäre Behandlung
Es wird gemeldet, dass der Arbeitnehmer sich in teilstationärer Behandlung befindet\. Ein Enddatum wird nicht genannt und es folgt keine weitere Benachrichtigung\. Teilstationäre Krankenhausaufenthalte gelten grundsätzlich als Arbeitsunfähigkeit, können aber erst nach Abrechnung durch das Krankenhaus korrekt an die Krankenkassen gemeldet werden\. Da dies oft verzögert geschieht, erhält der Arbeitgeber lediglich eine Mitteilung mit dem Meldegrund „Teilstationäre Krankenhausbehandlung“ und dem entsprechenden Rückmeldekennzeichen\.
Status: Nicht verfügbarFür Dich gibt es in diesem Fall keine weiteren notwendigen Schritte\.
In Prüfung
Es erfolgt eine Klärung wegen invalider Angaben oder Unstimmigkeiten\. In diesem Fall wird eine Wartefrist von 28 Tagen ausgelöst, damit die Krankenkasse den Sachverhalt klären kann\. Liegen innerhalb der Frist valide Daten vor, werden diese an den Arbeitgeber übermittelt\.
Status: AusstehendFür Dich gibt es in diesem Fall keine weiteren notwendigen Schritte\. Da es sich hierbei um eine zwischen Meldung handelt\.
Anderer Nachweis liegt vor
Hier meldet die Krankenkasse, dass ein privatärztlicher oder ausländischer Nachweis vorliegt\. Weitere Daten können dabei nicht an den Arbeitgeber gemeldet werden\.
Status in Personio: Nicht verfügbarIn diesem Fall ist es notwendig vom Arbeitnehmer einen entsprechenden Papiernachweis anzufordern\.
Weiterleitungsverfahren
Aufgrund eines Krankenkassenwechsels hat die Krankenkasse möglicherweise noch keine eAU\-Daten vorliegen\. Das System stellt nach 14 Tagen automatisch eine erneute Anfrage an die Krankenkasse\.
Status: *AusstehendFür Dich gibt es in diesem Fall keine weiteren notwendigen Schritte\. Da es sich hierbei um eine zwischen Meldung handelt\.
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