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Entgeltfortzahlung

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Entgeltfortzahlung

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Entgeltfortzahlung

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Was die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist

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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bezeichnet die gesetzlich geregelte Fortzahlung des Arbeitsentgelts, obwohl der Arbeitnehmer aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erfüllen kann\. Die gesetzliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz\.

Anspruchsberechtigt

Anspruchsberechtigt für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind alle Arbeitnehmenden, Angestellten und Auszubildenden, einschließlich Teilzeit\- und geringfügig Beschäftigter, sowie kurzfristig Beschäftigte – unabhängig von der Sozialversicherungspflicht ihres Beschäftigungsverhältnisses\. Die einzige Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland besteht, das mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung andauert\.

Nicht anspruchsberechtigt

Folgende Personengruppen zählen nicht als Arbeitnehmende im Sinne des EFZG und sind entsprechend nicht anspruchsberechtigt:

  • Freie / selbstständige Mitarbeitende 
  • Heimarbeitende, Hausgewerbetreibende und ihnen Gleichgestellte\. Ihnen wird keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewährt, jedoch steht ihnen ein Zuschlag nach § 10 EFZG zum Arbeitsentgelt zu\.
  • Beamte und Soldaten 
  • Personen in Justizvollzugsanstalten \(Strafgefangene\)
  • Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten arbeiten\. Als Ausnahme gilt hier, wenn ein Arbeitsvertrag mit Regelungen in Bezug auf feste Arbeitszeit, Vergütung sowie Urlaubsdauer vorliegt\.
  • Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerke oder ähnliche Einrichtungen, die der Rehabilitation, therapeutischen und/oder dem sozialen Zweck dienen und bei denen die Beschäftigung an sich und nicht die Tätigkeit gegen Entgelt im Vordergrund steht\. 
  • Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit\.

Selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er selbst an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trägt\.

Von einer selbst verschuldeten Arbeitsunfähigkeit spricht man primär dann, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt hat und gegen das Verhalten verstößt, das von einem vernünftigen Menschen im eigenen Interesse erwartet wird\.

Als solches wird unter anderem angesehen:

  • Verkehrsunfall infolge von Trunkenheit
  • Grobe Missachtung der Straßenverkehrsordnung
  • Grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Unfallsverhütungsvorschriften im Unternehmen
  • Schuldhafte Beteiligung an einer tätlichen Auseinandersetzung
  • Ausübung einer verbotenen oder besonders gefährlichen Nebentätigkeit
  • Verletzungen, die bei Freizeitaktivitäten oder bei anerkannten Sportarten passieren, gelten in der Regel nicht als selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit, solange man sich an die üblichen Regeln hält und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt\.

    Während der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung verzögern oder sogar verhindern kann\. Hält der Arbeitnehmer sich nicht nachweisbar daran, kann hier ein Selbstverschulden vorliegen\.

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    Der Arbeitgeber ist laut BAG\-Rechtsprechung in der Beweispflicht, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat\.

    Dauer der Entgeltfortzahlung

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung pro Krankheitsfall ist auf die Dauer von 6 Wochen \(42 Kalendertage\) beschränkt, solange keine günstigere Regelung durch kollektiv\- oder einzelvertragliche Regelungen vorliegt\. Der Anspruch endet entweder:

  • innerhalb der Frist mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit, also dem Tag, den der behandelnde Arzt als letzten Tag der AU angibt,
  • oder mit Ablauf der Frist von 6 Wochen\.
  • Beispiel 1: Arbeitsunfähig vor Arbeitsbeginn

    Gabriel meldet sich bereits vor Arbeitsbeginn am 8\. März arbeitsunfähig\. Da er an diesem Tag noch keine Arbeitsleistung erbracht hat, beginnt die Frist der Entgeltfortzahlung bereits am 8\. März und dauert maximal bis zum 18\. April an\.

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    Hat der Arbeitnehmer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit teilweise noch gearbeitet und damit Anspruch auf Arbeitsentgelt erzielt, beginnt die Frist erst mit Beginn des nächsten vollen Tages\.

    Beispiel 2: Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit

    Mary meldet sich während der Erbringung ihrer Arbeitsleistung arbeitsunfähig krank\. Da sie schon eine Arbeitsleistung erbracht und damit Anspruch auf Arbeitsentgelt erzielt hat, beginnt die Frist der Entgeltfortzahlung erst am 9\. März und dauert maximal bis zum 19\. April an\.

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    Tritt während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzu, die für sich allein betrachtet eine Arbeitsunfähigkeit verursachen würde, verlängert sich die Anspruchsdauer auf Entgeltfortzahlung von 6 Wochen nicht\.

    Beispiel 3: Hinzutreten einer Krankheit

    Alex ist krankheitsbedingt arbeitsunfähig aufgrund eines starken grippalen Infekts vom 2\. bis 20\. Juli\. Er hat am ersten Tag der AU keine Arbeitsleistung erbracht\. Am 16\. Juli bricht er sich das Bein und eine neue AU vom 16\. Juli bis 20\. August tritt hinzu\.

    Die Entgeltfortzahlung wird für maximal 6 Wochen vom Arbeitgeber geleistet und verlängert sich nicht, da während der ersten AU eine zweite hinzugetreten ist\. Demnach endet die Frist zum 12\. August\.

    Höhe der Entgeltfortzahlung

    Im Falle der Entgeltfortzahlung erhält der Arbeitnehmer das volle Gehalt, was ihm bei seiner üblichen regelmäßigen Arbeitszeit zustehen würde\. Die Berechnungsgrundlage ist also die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer ohne seine Arbeitsunfähigkeit geleistet hätte\. Dazu gehören auch Arbeitsstunden, die unter anderem auf einen Son\- oder Feiertag gefallen wären\.

    zu berücksichtigende Entgeltbestandteile

    Entgeltbestandteile, die zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören, sind unter anderem

    • Stundenlohn und Monatsgehalt
    • Sachbezüge
    • Zuschläge für Sonntags\-, Feiertags\- und Nachtarbeit

    nicht zur berücksichtigende Entgeltbestandteile

    Die folgenden Entgelte werden bei der Entgeltfortzahlung nicht berücksichtigt:

    • Einmalzahlung, da sie meist unabhängig von der Arbeitsleistung gezahlt werden
    • Überstunden und Überstundenzuschläge
    • Aufwendungsersatz, wenn wegen der AU keine Aufwendungen entstehen \(z\. B\. Schmutz\- oder Gefahrenzulage\)
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    Zuschläge, die für Sonntags\-, Feiertags\- oder Nachtarbeit, die bei Arbeitsfähigkeit angefallen wären, sind fortzuzahlen, sind aber voll steuer\- und sozialversicherungspflichtig\.

    Ende der Entgeltfortzahlung

    Dauert die Arbeitsunfähigkeit über den Zeitraum von 6 Wochen an, so übernimmt im Anschluss die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers die Zahlung von Krankengeld\. Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des letzten Nettoarbeitsentgelts\.

    Die Zahlung von Krankengeld einschließlich Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt\.

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    Diese Regelung gilt ausschließlich für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmende\. Privatversicherte hingegen haben die Möglichkeit auf Krankentagegeld\.

    Bitte achte bei der Anlage des Mitarbeitendenprofils darauf, das Attribut „Hat der Mitarbeitende Anspruch auf Krankengeld?“ korrekt zu führen, damit die Meldungen ordnungsgemäß an die Krankenkasse übermittelt werden\.

    A picture of Linda the HR Manager

    Karla ist seit dem 18\. August arbeitsunfähig erkrankt\. Ihr Krankheitszeitraum verlängert sich auf den 3\. Oktober\. Die Entgeltfortzahlung durch Planeta würde mit dem 28\. September enden\.

    Linda soll nun die Fehlzeit in Personio anpassen und die Fehlzeit die Entgeltfortzahlung beenden\.

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    Mehr erfahren

    Wenn Du mehr über dieses Thema erfahren möchtest, schau Dir die folgenden Ressourcen an \(alle Links werden in einer neuen Tab geöffnet\):

    • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
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