Setting the stage for learning...
  1. Parta Payroll academy 2
  2. Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in Personio Payroll bearbeiten
  3. Die Wartezeit

Die Wartezeit

4 / 9

Provided by Parta Payroll academy 2

Die Wartezeit

Image

<a href="https://personio.parta.team/courses/test-portal-page"> Button

← Back to the Academy page </a>

Die Wartezeitregelung

---

Was die Wartezeitregelung bedeutet

Es genügt lediglich die Existenz eines Arbeitsverhältnisses\. Ob der Arbeitnehmer tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht hat, ist dabei irrelevant\. Dies bedeutet, dass auch Arbeitnehmende, die bereits bei Beginn der Beschäftigung arbeitsunfähig erkrankt sind, ab der fünften Woche in voller Dauer der Entgeltfortzahlung anspruchsberechtigt sind\. 

Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb der vierwöchigen Wartezeit, kann er unter bestimmten Umständen Krankengeld bis zum Ende der Wartezeit durch die entsprechende Krankenkasse erhalten\. Hierbei ist eine gesetzliche Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld Grundvoraussetzung\.

Image

Die Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist, dass eine Beschäftigung ununterbrochen für mindestens vier Wochen \(28 Kalendertage\) bestehen muss\. Man spricht dabei von der sogenannten Wartezeit\. Fristbeginn ist der erste Tag des Arbeitsverhältnisses\.

Image

Diese Regelungen finden nur Anwendung, wenn der Arbeitgeber nicht bereits ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses Entgeltfortzahlung gewährt\. Abweichungen können sich durch kollektivrechtliche oder individuelle Vereinbarungen \(z\. B\. Arbeits\- oder Tarifvertrag\) ergeben\.

Beispiel 1: Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit

Timo ist seit dem 1\. Juli sozialversicherungspflichtig bei Planeta beschäftigt\. Er erkrankt allerdings zum 20\. Juli arbeitsunfähig\.

Die Wartezeit gilt für ihn vom 1\. bis 28\. Juli\. Timo erkrankt innerhalb der Wartezeit\. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt für ihn erst ab dem 29\. Juli\. Da er Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat er für die Zeit vom 20\. bis 28\. Juli Anspruch auf Krankengeld\.

Wird ein Arbeitnehmer vor dem tatsächlichen Beginn seiner geplanten Tätigkeit arbeitsunfähig, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit\. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nach Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt\. In dieser Zeit besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld, da das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis erst mit Beginn der fünften Woche startet\.

Image

Es wird also zwischen den folgenden zwei Fällen unterschieden:

Fall 1

Arbeitnehmer erkrankt innerhalb der Wartezeit:
  • Der Arbeitnehmer hat ggf\. Anspruch auf Krankengeld, sollte er gesetzlich versichert sein\. Der
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit\.

Fall 2

Arbeitnehmer erkrankt vor Aufnahme der Beschäftigung:
  • Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld, sollte der Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein\.
  • Der Anspruch auf Entfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit
  • Die DEÜV\-Anmeldung ist zum ersten tatsächlichen Tag der Beschäftigung zu schicken\.

Beispiel 2: Arbeitsunfähig vor Tätigkeitsbeginn

Anna soll am 1\. September ihre Tätigkeit bei Planeta aufnehmen\. Allerdings erkrankt sie noch vor ihrem Arbeitsbeginn am 28\. August\. Die Arbeitsunfähigkeit \(AU\) dauert bis zum 10\. September an\. Am 26\. September erkrankt sie erneut und ist dieses Mal bis zum 2\. Oktober arbeitsunfähig\. Planeta leistet keine Entgeltfortzahlung ab dem ersten Tag\.

Die Beurteilung für dieses Beispiel würde also wie folgt aussehen:

  • Für den ersten AU\-Zeitraum besteht für Anna weder Anspruch auf Entgeltfortzahlung noch auf Krankengeld\.
  • Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt erst mit dem tatsächlichen Beschäftigungsbeginn, also am 11\. September
  • Die Wartezeit für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt am 1\. September und endet nach vier Wochen am 28\. September; ab dem 29\. September hat Melisa Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • Für den zweiten AU\-Zeitraum hätte sie vom 26\. bis 28\. September Anspruch auf Krankengeld\. Ab dem 29\. September würde Planeta die Entgeltfortzahlung übernehmen\.

Wartezeit in Personio Payroll hinterlegen

A picture of Linda the HR Manager

Melisa beginnt zum 1\. September ihre Tätigkeit bei Planeta\. Sie erkrankt allerdings vom 8\. bis 12\. September arbeitsunfähig\. Planeta zahlt keine Entgeltfortzahlung ab dem ersten Tag der Beschäftigung\.

Linda soll nun die Daten der Abwesenheit in Personio hinterlegen und die Wartezeit für Melisa richtig pflegen\.

[Embedded HTML content]

Mehr erfahren

Wenn Du mehr über dieses Thema erfahren möchtest, schau Dir die folgenden Helpcenter\-Artikel an:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
← Entgeltfortzahlung Wiederholtes Auftreten von Arbeitsunfähigkeit →