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U1-Umlageversicherung und AAG-Erstattung

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U1-Umlageversicherung und AAG-Erstattung

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U1\-Umlageversicherung

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Was die U1\-Umlageversicherung bedeutet

Die Entgeltfortzahlungsversicherung, auch als U1\-Umlageversicherung bekannt, ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz \(AAG\)\. Dies betrifft vorwiegend Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Mitarbeitende im Jahr regelmäßig beschäftigen\.

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Erkrankt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Entgeltfortzahlung zu leisten\. Um diese finanzielle Belastung abzumildern, kann sich der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten von der Krankenkasse des Arbeitnehmers erstatten lassen\.

Der Erstattungssatz

Der Erstattungssatz gibt dabei an, wie viel Prozent der Kosten die Krankenkasse bei Krankheitsausfall übernimmt\. Arbeitgeber können zwischen verschiedenen Erstattungssätzen wählen, die jede Krankenkasse individuell festlegt\. Die Höhe des Erstattungssatzes beeinflusst wiederum die Höhe des monatlich zu zahlenden Beitragssatzes zur U1\-Umlage, der unabhängig davon fällig wird, ob tatsächlich ein Krankheitsfall bei einem Arbeitnehmer eintritt\.

Beispiel

Beispielsätze bei der MUSTER\-Krankenkasse im Jahr 2025

U1\-ErstattungssatzU1\-Beitragssatz
50 % \(ermäßigt\)1,60 %
70 % \(Standard\)2,20 %
80 % \(erhöht\)3,40 %

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Prüfung der U1\-Umlagepflicht

Die U1\-Umlageversicherung ist für Arbeitgeber verpflichtend, wenn sie regelmäßig höchstens 30 Mitarbeitende beschäftigen\. Zum 1\. Januar, muss der Arbeitgeber überprüfen, ob die Voraussetzungen für die U1\-Pflicht weiterhin erfüllt sind\.

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Um herauszufinden, ob Dein Unternehmen U1\-umlagepflichtig ist, gibt es sogenannte Umlagepflichtrechner wie z\. B\. von der AOK\.

Arbeitnehmer, die zur U1 zählen

Bei der Prüfung der U1\-Umlagepflicht werden grundsätzlich alle Beschäftigten berücksichtigt, die einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben\. Die sozialversicherungsrechtliche Stellung und Krankenkassenzugehörigkeit spielen dabei keine Rolle\.

Dazu zählen auch:

  • Geringfügig entlohnte Beschäftigte
  • kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmende mit einer Beschäftigung von mehr als 4 Wochen
  • Werkstudierende
  • Altersrentner
  • unständige Beschäftigte

Arbeitnehmer, die nicht zur U1 zählen

Folgende Arbeitnehmer zählen nicht in die Prüfung der U1\-Umlagepflicht:

  • Auszubildende 
  • Praktikanten im vorgeschriebenen Praktikum
  • Volontäre
  • Teilnehmende an einem Freiwilligendienst
  • Schwerbehinderte nach SGB IX und ihnen gleichgestellte Personen
  • Personen in Eltern\- oder Pflegezeit bei vollständiger Freistellung
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder und GmbH\- und Gesellschafter\-Geschäftsführer
  • Von der Arbeit freigestellte AN im Insolvenzfall

Wertung Teilzeitkräfte

Bei der Anrechnung von Teilzeitbeschäftigten kommt es auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit an\.

  • Arbeitszeit bis 10 Stunden: 0,25
  • Arbeitszeit bis 20 Stunden: 0,50
  • Arbeitszeit bis 30 Stunden: 0,75
  • Arbeitszeit mehr als 30 Stunden: 1,00

Bei schwankender regelmäßiger wöchentlicher AZ ist diese für einen Monat mittels einer Durchschnittsberechnung zu bestimmen\.

Ablauf des Verfahrens

  • Der U1\-umlagepflichtige Arbeitgeber zahlt regelmäßig Beiträge an die Krankenkassen
  • Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers stellt der Arbeitgeber einen AAG\-Erstattungsantrag nach Auszahlung der Entgeltfortzahlung
  • Die Erstattung ist nur für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung vorgesehen\.
  • Die Höhe der Erstattungssätze beträgt zwischen 40 und 80 % und werden von den Krankenkassen vorgegeben\. Der Arbeitgeber kann jährlich die Höhe des Erstattungssatzes wählen\.
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    Die AAG Meldung wird automatisch mit Freigabe der Entgeltabrechnung erstellt\.

    Labeled Image Labels:

    Point 1

  • Hier findest du die Art des AAG\-Antrags\. In diesem Fall handelt es sich um einen Erstattungsantrag bei Arbeitsunfähigkeit\.
  • Point 2

  • Du findest alle relevanten Daten zum Arbeitgeber, zur Ansprechperson und an welche Krankenkasse der Antrag gesendet wurde\. Beachte, dass du die Daten nur in den Einstellungen und nicht im Antrag selbst bearbeiten kannst\.
  • Point 3

  • Anschließend folgen die Arbeitnehmerdaten sowie Informationen zur Beschäftigung\.
  • Point 4

  • Jetzt folgen die Daten zur Arbeitsunfähigkeit\. Diese werden direkt aus Personio übernommen\.
  • Point 5

  • Abschließend erhältst die Informationen zur Erstattung\. Dazu zählen die Höhe der Erstattung und wie die Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt\.
  • Mehr erfahren

    Wenn Du mehr über dieses Thema erfahren möchtest, schau Dir die folgenden Ressourcen an:

    • Entgeltfortzahlungsversicherungen \(Umlageversicherungen\)[](https://support.personio.de/hc/de/articles/207575695-Wie-funktioniert-die-Vertretung-von-Abwesenheiten)
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