U1-Umlageversicherung und AAG-Erstattung
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U1\-Umlageversicherung
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Was die U1\-Umlageversicherung bedeutet
Die Entgeltfortzahlungsversicherung, auch als U1\-Umlageversicherung bekannt, ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz \(AAG\)\. Dies betrifft vorwiegend Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Mitarbeitende im Jahr regelmäßig beschäftigen\.
Erkrankt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Entgeltfortzahlung zu leisten\. Um diese finanzielle Belastung abzumildern, kann sich der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten von der Krankenkasse des Arbeitnehmers erstatten lassen\.
Der Erstattungssatz
Der Erstattungssatz gibt dabei an, wie viel Prozent der Kosten die Krankenkasse bei Krankheitsausfall übernimmt\. Arbeitgeber können zwischen verschiedenen Erstattungssätzen wählen, die jede Krankenkasse individuell festlegt\. Die Höhe des Erstattungssatzes beeinflusst wiederum die Höhe des monatlich zu zahlenden Beitragssatzes zur U1\-Umlage, der unabhängig davon fällig wird, ob tatsächlich ein Krankheitsfall bei einem Arbeitnehmer eintritt\.
Beispiel
Beispielsätze bei der MUSTER\-Krankenkasse im Jahr 2025
| U1\-Erstattungssatz | U1\-Beitragssatz |
|---|---|
| 50 % \(ermäßigt\) | 1,60 % |
| 70 % \(Standard\) | 2,20 % |
| 80 % \(erhöht\) | 3,40 % |
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Prüfung der U1\-Umlagepflicht
Die U1\-Umlageversicherung ist für Arbeitgeber verpflichtend, wenn sie regelmäßig höchstens 30 Mitarbeitende beschäftigen\. Zum 1\. Januar, muss der Arbeitgeber überprüfen, ob die Voraussetzungen für die U1\-Pflicht weiterhin erfüllt sind\.
Um herauszufinden, ob Dein Unternehmen U1\-umlagepflichtig ist, gibt es sogenannte Umlagepflichtrechner wie z\. B\. von der AOK\.
Arbeitnehmer, die zur U1 zählen
Bei der Prüfung der U1\-Umlagepflicht werden grundsätzlich alle Beschäftigten berücksichtigt, die einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben\. Die sozialversicherungsrechtliche Stellung und Krankenkassenzugehörigkeit spielen dabei keine Rolle\.
Dazu zählen auch:
- Geringfügig entlohnte Beschäftigte
- kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmende mit einer Beschäftigung von mehr als 4 Wochen
- Werkstudierende
- Altersrentner
- unständige Beschäftigte
Arbeitnehmer, die nicht zur U1 zählen
Folgende Arbeitnehmer zählen nicht in die Prüfung der U1\-Umlagepflicht:
- Auszubildende
- Praktikanten im vorgeschriebenen Praktikum
- Volontäre
- Teilnehmende an einem Freiwilligendienst
- Schwerbehinderte nach SGB IX und ihnen gleichgestellte Personen
- Personen in Eltern\- oder Pflegezeit bei vollständiger Freistellung
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder und GmbH\- und Gesellschafter\-Geschäftsführer
- Von der Arbeit freigestellte AN im Insolvenzfall
Wertung Teilzeitkräfte
Bei der Anrechnung von Teilzeitbeschäftigten kommt es auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit an\.
- Arbeitszeit bis 10 Stunden: 0,25
- Arbeitszeit bis 20 Stunden: 0,50
- Arbeitszeit bis 30 Stunden: 0,75
- Arbeitszeit mehr als 30 Stunden: 1,00
Bei schwankender regelmäßiger wöchentlicher AZ ist diese für einen Monat mittels einer Durchschnittsberechnung zu bestimmen\.
Ablauf des Verfahrens
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Die AAG Meldung wird automatisch mit Freigabe der Entgeltabrechnung erstellt\.
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Mehr erfahren
Wenn Du mehr über dieses Thema erfahren möchtest, schau Dir die folgenden Ressourcen an:
- Entgeltfortzahlungsversicherungen \(Umlageversicherungen\)[](https://support.personio.de/hc/de/articles/207575695-Wie-funktioniert-die-Vertretung-von-Abwesenheiten)
