Feiertage und Feiertagslohn (3 min)
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Feiertage und Feiertagslohn
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Was Feiertage und Feiertagslohn sind
Das deutsche Arbeitsrecht sieht grundsätzlich vor, dass an Sonn\- und Feiertagen keine Arbeit geleistet wird\. Das verpflichtet den Arbeitgeber, an gesetzlichen Feiertagen das Arbeitsentgelt fortzuzahlen\.
Tage, die unter die Feiertagsregelung fallen
Arbeitnehmende haben nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung infolge eines Arbeitsausfalls durch einen gesetzlichen Feiertag\. Hierbei spricht man vom sogenannten Feiertagslohn\.
Zu den gesetzlichen Feiertagen zählen alle Tage, welche durch Bundes\- oder Landesgesetze angeordnet sind\. Hier gilt ein Arbeitsverbot nach § 9 \(1\) Arbeitszeitgesetz ArbZG\. Kirchliche Feiertage wie z\. B\. der Ostersonntag oder Pfingstsonntag zählen nicht dazu\.
Neben den bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen können auf Landesebene weitere Feiertage festgelegt werden\. Entscheidend für den Anspruch sind die rechtlichen Verhältnisse in dem Bundesland, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit ausübt und nicht der Sitz des Unternehmens\. Die Feiertagsregelungen gelten für alle Arbeitnehmenden, die sich am jeweiligen Tag zur Arbeit im Bundesland aufhalten\.
Taylor soll vom 01\. Oktober bis 30\. November von einem Büro in Dresden aus arbeiten\. Der Hauptsitz von Planeta befindet sich eigentlich in München, in Bayern\. Da sich Taylor gerade in Sachsen befindet, gelten die dort vorliegenden Feiertagsregelungen\. So hätte sie am 31\. Oktober und am Buß\- und Bettag frei, obwohl im Büro in München zu arbeiten wäre\.
Anspruch auf Feiertagslohn
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer auf Grundlage des § 2 Entgeltfortzahlungsgesetzes \(EFZG\) Anspruch auf eine Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts durch einen Feiertagslohn, sollte ihre Arbeit aufgrund eines Feiertags ausgefallen sein\.
Eine Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Arbeit tatsächlich ausfällt\. Fällt also ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, so ist der Feiertagslohn nur dann zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag auch tatsächlich gearbeitet hätte\.
Eine Liste mit allen bundeseinheitlichen Feiertagen findet sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Höhe des Feiertagslohns
Grundprinzip
Die Höhe des Feiertagslohns wird gemäß $ § 2 \(1\) EFZG $ nach dem Entgeltausfallprinzip berechnet, das sicherstellt, dass Arbeitnehmer so entlohnt werden, als hätten sie an diesem Tag gearbeitet\. Diese Regelung hat für Arbeitnehmer mit festem Gehalt kaum Auswirkungen, betrifft jedoch vor allem Lohnempfänger, die Anspruch auf eine Vergütung entsprechend ihrer zuletzt geleisteten Arbeit haben, einschließlich möglicher Schichtzuschläge und anderer Zulagen\.
Feiertagslohn berechnen
Der Feiertagslohn wird häufig nach dem Durchschnittsprinzip berechnet, basierend auf dem durchschnittlichen Verdienst der letzten drei Monate\. Die genaue Berechnung erfolgt meist durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen\.
Steuer\- und Sozialversicherungspflicht
Da der Feiertagslohn eine Weiterzahlung des Entgelts darstellt, ist er steuer\- und sozialversicherungspflichtig\. Wenn der Arbeitnehmer an einem Feiertag tatsächlich gearbeitet und dafür einen Feiertagszuschlag erhalten hat, ist dieser gemäß § 3b EStG teilweise steuerfrei\. Werden bei der Berechnung des Feiertagslohns auch Sonntags\- und Nachtzuschläge berücksichtigt, sind diese steuer\- und sozialversicherungspflichtig, da sie nicht für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt wurden\.
Ostersonntag und Pfingstsonntag sind \(bis auf Brandenburg\) keine gesetzlichen Feiertage\. Allerdings gibt es für beide Tage eine Sonderregelung\. Bei z\. B\. der Berechnung der SFN\-Zuschläge werden sie wie Feiertage behandelt\.
Feiertage und andere Fehlzeiten
Frage dich selbst
Ist der Feiertag der alleinige Grund, warum es für den Arbeitnehmer zu einem Arbeitsausfall kommt?
Kannst du diese Frage mit Ja beantworten, so besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Form des Feiertagslohns\.
Allgemein
Allgemein gilt für die Zahlung von Feiertagslohn Folgendes: Die Entgeltfortzahlung erfolgt nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalls ist\.
Das bedeutet: wäre es kein Feiertag und hätte der Arbeitnehmer arbeiten müssen, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Form Feiertagslohn\. Ist dies nicht der Fall, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch\.
Urlaub
Fällt ein Feiertag in die Urlaubsperiode eines Arbeitnehmers, so darf ihm für diesen Tag kein Urlaubstag angerechnet werden, da er ohnehin nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre\. Für diesen Tag bezieht der Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung in Form des Feiertagslohns\.
Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer an dem Feiertag ohnehin nicht gearbeitet hätte\. Hätte der Arbeitnehmer ohne Urlaub auch am Feiertag arbeiten müssen, so muss er für diesen Tag Urlaub nehmen\.
Krank
Fällt ein Feiertag in die Zeit einer arbeitsunfähigen Erkrankung, so ist der Feiertag nicht mehr der alleinige Grund der Abwesenheit\. Demnach besteht kein Anspruch auf Feiertagslohn, sondern Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall\. Die Höhe des Anspruchs bemisst sich nach § 2 EFZG, damit hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf die Fortzahlung von Feiertagszuschlägen\.
Unentschuldiges Fehlen
Bleibt ein Arbeitnehmer an dem Tag vor oder nach dem Feiertag seiner Arbeit unentschuldigt fern, so kann er nach § 2 \(3\) EFZG keinen Anspruch auf Feiertagslohn geltend machen\.
"Unentschuldigt" bedeutet, dass der Arbeitnehmer eine vorsätzliche Vertragsverletzung aufgrund seines Fernbleibens von der Arbeit begangen hat\. Dies soll den Arbeitnehmer daran hindern, die arbeitsfreie Zeit eigenmächtig zu verlängern\. Bei krankheits\- oder urlaubsbedingter Abwesenheit ist dies z\. B\. nicht der Fall\.
Kurzarbeit
Fällt ein Feiertag in den Zeitraum von angeordneter Kurzarbeit, so ist dem Arbeitnehmer Feiertagslohn in Höhe von Kurzarbeitergeld zu zahlen, welches der Arbeitnehmer ohne den Feiertag bezogen hätte\.
Das Arbeitsamt erstattet dem Arbeitgeber für diese Tage kein Kurzarbeitergeld\.
Mehr erfahren
- Wie Du Feiertage individuell für Dein Unternehmen verwalten kannst, findest Du in unserem Helpcenter Artikel\.
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