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Erholungsurlaub (6 min)

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Erholungsurlaub (6 min)

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Erholungsurlaub

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Was Erholungsurlaub ist

Der Anspruch auf Erholungsurlaub steht jedem Arbeitnehmer zu\. Während dieser Zeit ist er von seinen Arbeitspflichten befreit, wird aber weiterhin von seinem Arbeitgeber bezahlt\. Ziel ist es, dass der Arbeitnehmer sich während seiner Freistellung ausreichend erholen kann\.

Two sun chairs on the beach

Anspruch auf Erholungsurlaub

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz \(BUrlG\) pro Kalenderjahr einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub\. Dieser Anspruch entsteht immer zu Beginn eines Kalenderjahres am 01\.01\.

Hierfür müssen lediglich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Person muss zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis nach §§ 1 und 2 BUrlG gehören und
  • einmalig die 6\-monatliche Wartezeit nach Einstellung gemäß § 4 BUrlG erfüllt haben
  • Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören alle Arbeitnehmenden und Angestellten, sowie in der Berufsausbildung beschäftigte Personen \(Auszubildende, Praktikanten, Volontäre und Werkstudierende\)\.

    Image Wartezeit

    Der vollständige Urlaubsanspruch wird erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten ab der Einstellung erworben\. Nach Ablauf dieser Frist hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, selbst wenn das Arbeitsverhältnis nicht über ein ganzes Kalenderjahr hinweg bestanden hat\. Diese Wartezeit muss nur einmalig nach dem Eintritt in das Unternehmen erfüllt werden\.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub nehmen kann\. Gemäß § 5 \(1\) BUrlG steht ihm ein Anspruch auf Teilurlaub zu\. Die genauen Regelungen zum Urlaub sind unternehmensabhängig und basieren auf kollektiv\- und einzelvertraglichen Regelungen\.

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    Entstehung des Urlaubsanspruchs

    Die Entstehung des Urlaubsanspruchs kann manchmal verwirrend sein\. Um ein besseres Verständnis zu schaffen, betrachten wir einige typische Szenarien und Beispiele\.

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    Einstellung in der ersten Jahreshälfte \(01\.01\. \- 30\.06\.\)

    Der volle Anspruch auf den Jahresurlaub entsteht für den Arbeitnehmer nach Erfüllen einer sechsmonatigen Wartezeit\.

    Beispiel: Freddy ist zum 01\. Januar in Planeta eingetreten\. Sein Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr beträgt 30 Arbeitstage\. Er erwirbt den vollen Anspruch zum 01\. Juli\.

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    Einstellung in der zweiten Jahreshälfte \(01\.07\. bis 31\.12\.\)

    Der Arbeitnehmer erhält für jeden Monat des Bestehens seines Arbeitsverhältnisses im laufenden Jahr 1/12 seines Jahresurlaubs\. Ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage, den Urlaub in Anspruch zu nehmen, so muss der Arbeitgeber diesen auf das nächste Kalenderjahr übertragen\.

    Beispiel: Penelope ist zum 01\. November in Planeta eingetreten\. Ihr voller Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr beträgt 30 Arbeitstage\. Für das Jahr der Einstellung hätte sie also einen anteiligen Urlaubsanspruch von 5 Urlaubstagen \(30 Urlaubstage / 12 Monate \ 2 Monate = 5 Urlaubstage\)\.

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    Austreten vor der erfüllten Wartezeit

    Der Arbeitnehmer erhält für jeden Monat des Bestehens seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf 1/12 seines Jahresurlaubs\. Diesen darf er nehmen, wenn feststeht, dass das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der Wartezeit endet\.

    Beispiel: Jasmin wurde zum 01\. Januar eingestellt\. Sie verlässt Planeta vor Erreichen der Wartezeit zum 31\. Mai und hat damit einen Urlaubsanspruch von 13 Tagen \(30 Urlaubstage / 12 Monate \
    5 Monate = 12,5 Urlaubstage\) aufgebaut\.

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    Ausscheiden mit Erfüllung der Wartezeit

    Der Arbeitnehmer hat mit Erreichen der Wartezeit einen vollen Anspruch auf seinen Urlaub\. Da er diesen während der Wartezeit nicht in Anspruch nehmen kann, ist er abzugelten\.

    Beispiel: Alex ist am 1\. Januar in das Unternehmen eingetreten und verlässt es am 30\. Juni\. Da er seinen Urlaub während dieser Zeit nicht nehmen konnte, hat er Anspruch auf die Abgeltung seines vollen Urlaubsanspruchs von 30 Tagen\.

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    Austritt in der ersten Jahreshälfte \(01\.01\. \- 30\.06\.\)

    Der Arbeitnehmer erhält für jeden Monat des Bestehens seines Arbeitsverhältnisses im laufenden Jahr 1/12 seines Jahresurlaubs\. Hat er bereits mehr genommen, kann der Arbeitgeber diesen nicht zurückfordern\.

    Beispiel: Gabriel verlässt das Unternehmen zum 30\. April\. Er hätte für das gesamte Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen\. Für das Jahr des Austritts stehen ihm 10 Urlaubstage zu \(30 Urlaubstage / 12 Monate \* 4 Monate = 10 Urlaubstage\)\.

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    Austritt in der zweiten Jahreshälfte \(01\.07\. \- 31\.12\.\)

    Der Arbeitnehmer hat bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte einen Anspruch auf seinen vollen Jahresurlaub\. Der Arbeitgeber muss diesen gewähren\.

    Beispiel: Gina tritt zum 30\. September aus\. Sie hätte für das gesamte Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen\. Diesen dürfte sie auch bei einem unterjährigen Austritt in der zweiten Jahreshälfte nehmen\. Image

    Ergeben sich aus der Berechnung des Teilurlaubs mindestens ein halber Tag, so ist dieser auf einen vollen Tag aufzurunden\.

    Urlaubsdauer

    Gesetzlicher Mindesturlaub

    Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Erholungsurlaub von 24 Werktagen, dazu zählen alle Tage, die keine Sonntage oder gesetzlichen Feiertage sind\. Bei einer 5\-Tage\-Woche beträgt der Anspruch 20 Arbeitstage\.

    Der gesetzliche Mindesturlaub darf weder durch einzel\- noch tarifvertragliche Regelungen gekürzt werden\. Auch kann der Arbeitnehmer weder auf den Urlaubsanspruch noch auf die Urlaubsabgeltung bei einem beendeten Arbeitsverhältnis verzichten\.

    vertraglicher Mehrurlaub

    Zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über kollektiv\- oder einzelvertragliche Vereinbarungen zusätzlichen Urlaub gewähren\. Dabei gelten im Allgemeinen dieselben Regelungen wie für den gesetzlichen Mindesturlaub\.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser zusätzliche Urlaub nicht unter die Schutzbestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes fällt\. Für den Mehrurlaub kann es deswegen zu ungünstigeren Regelungen für den Arbeitnehmer kommen, z\. B\. Kürzungsregelungen bei Fehlzeiten oder andere Teilurlaubsregelungen\.

    Für den zusätzlichen Mehrurlaub existiert keine Höchstgrenze\.

    Einige Arbeitnehmergruppen haben Zusatzurlaubsansprüche\. Dazu zählen Jugendliche und Schwerbehinderte:

  • Jugendliche unter 16 Jahren: mind\. 30 Werktage
  • Jugendliche unter 17 Jahren: mind\. 27 Werktage
  • Jugendliche unter 18 Jahren: mind\. 25 Werktage
  • Schwerbehinderte erhalten nach § 125 SGB IX  eine Woche Zusatzurlaub in Abhängigkeit ihrer wöchentlichen Arbeitszeit

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    Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs, werden ihm bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit die Urlaubstage nach § 9 BUrlG gutgeschrieben\.

    Ist der Arbeitnehmer ganzjährig erkrankt und kann seinen Urlaub nicht nehmen, verfällt sein Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahres

    Urlaub in Personio anlegen

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    Übertrag von Urlaub und Urlaubsverfall

    Arbeitnehmer sollten ihren Erholungsurlaub innerhalb des laufenden Jahres nehmen\. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist jedoch möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers dies rechtfertigen\. In diesem Fall verfällt der Resturlaub aus dem Vorjahr am 31\. März des folgenden Jahres ersatzlos\.

    Es ist möglich, durch arbeits\- oder tarifvertragliche Vereinbarungen längere Übertragungszeiträume als den 31\. März zu vereinbaren\.

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    Gemäß der Rechtsprechung des EuGH muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Mitarbeiter ihren Urlaub im laufenden Jahr nehmen\. Er muss sie konkret auffordern und rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub andernfalls verfällt\. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann der nicht genommene Urlaub unbegrenzt übertragen und angesammelt werden\.

    Urlaubsentgelt

    Die Berechnung des Urlaubsentgelts erfolgt gemäß dem BUrlG nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen, welches der Arbeitnehmer vor Beginn des Urlaubs erhalten hat\.

    zu berücksichtigende Gehaltsbestandteile

    Folgende Gehaltsbestandteile müssen unter anderem bei der Berechnung des Urlaubsgelds berücksichtigt werden:

    • Grundentgelt \(Gehalt oder Lohn\)
    • Sachbezüge
    • Zuschläge für Sonntags\-, Feiertags\- und Nachtarbeit
    • Provisionen
    • Prämien
    • Erschwerniszulagen

    nicht zu berücksichtigende Gehaltsbestandteile

    Nicht bei der Berechnung zu berücksichtigen, sind beispielsweise die folgenden Gehaltsbestandteile:

    einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld und UrlaubsgeldReisekostenerstattungenÜberstunden und Überstundenzuschläge

    Urlaubsabgeltung

    Nicht genommener Urlaub kann bei Austritt des Arbeitnehmers in Form einer Geldleistung abgegolten werden\. Hierbei spricht man von einer sogenannten Urlaubsabgeltung\. Diese erfolgt steuer\- und sozialversicherungspflichtig als Einmalzahlung\.

    Eine Urlaubsabgeltung ist auch bei dem Tod eines Arbeitnehmers an die erbende Person möglich\. \(EuGH\-Urteil vom 06\.11\.2018, Aktenzeichen C\-570/16 und BAG\-Urteil vom 22\.01\.2019, Aktenzeichen 9 AZR 45/16\)\.

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    In einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist eine Urlaubsabgeltung nicht zulässig\. Erst mit Austritt des Arbeitnehmers\.

    Mehr erfahren

    • Wie du den Urlaub als Abwesenheitsart anlegen und Kontingente in den Einstellungen festlegen kannst, findest du in unserem Helpcenter Artikel Abwesenheitsarten erstellen\.

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