Elternzeit (8 min)
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Elternzeit
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Was Elternzeit ist
Die Elternzeit soll die Vereinbarung zwischen Familie und Beruf vereinbaren\. Sie bietet eine vielversprechende Möglichkeit, dass sich Eltern in das neue Familienleben einfinden können\.
Anspruch auf Elternzeit
Einen Anspruch auf Elternzeit hat nach § 15 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz \(BEEG\) jeder Arbeitnehmer, einschließlich aller Teilzeit\- und geringfügig Beschäftigten, sowie leitenden Angestellten\. Dieser Anspruch besteht sofort mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, ohne Wartezeit\.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer die elterliche Fürsorge über das Kind übernimmt, das bedeutet, das Kind selbst betreut oder erzieht und dauerhaft mit ihm zusammenlebt\. Das gilt auch für Kinder des Ehepartners oder angenommene und adoptierte Kinder\.
Es ist nicht erforderlich, dass der andere Elternteil während dieser Zeit erwerbstätig ist\. Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit beantragen\.
Auch Großeltern können Elternzeit beantragen, sofern ein Elternteil minderjährig ist oder sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindet, die vor dem 18\. Lebensjahr begonnen wurde\. Diese Regelungen sollen speziell „Teenagerschwangerschaften“ absichern\. Der Anspruch gilt auch für die eventuell verschwägerten Eltern des minderjährigen Elternteils\.
In diesem Fall können die Eltern selbst keine Elternzeit beanspruchen\.
Dauer Elternzeit
Nach dem § 15 BEEG haben Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 8\. Lebensjahres des Kindes einen Anspruch auf Elternzeit von bis zu 3 Jahren\.
Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen, wobei die Mutter nach der Mutterschutzfrist und der Vater direkt nach der Geburt beginnen kann\. Innerhalb dieser 3 Jahre ist eine mehrmalige Inanspruchnahme möglich, und bis zu 24 Monate können auf die Zeit bis zum vollendeten 8\. Lebensjahr übertragen werden\. Die Schutzfrist der Mutter nach der Geburt wird dabei angerechnet\.
Die Elternzeit endet spätestens mit dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes\. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich, und bei einem befristeten Arbeitsverhältnis endet die Elternzeit mit dem Arbeitsvertrag\.
Beantragung von Elternzeit
Antragsprozess für die Elternzeit
Der Arbeitnehmer muss die Elternzeit fristgerecht schriftlich vor Beginn beantragen\. Für Kinder, die ab dem 01\. Mai 2025 geboren werden, ist die Textform \(z\. B\. per E\-Mail\) ausreichend\.
Fristen für die Beantragung von Elternzeit
Folgendes gilt für die Fristen der Beantragung von Elternzeit:
Gilt für Elternzeit, die vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen wird\.
Gilt für Elternzeit, die zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen wird\.
Wichtige Fakten zur Elternzeit
- Elternzeit ist ein Recht des Arbeitnehmers und erfordert keine Zustimmung des Arbeitgebers\.
- Nach ordnungsgemäßer Beantragung kann der Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben, unabhängig von der Reaktion des Arbeitgebers\.
- Die Elternzeit beginnt automatisch, sobald der Antrag gestellt und die Frist eingehalten wurde\.
Flexibilität bei der Elternzeit
- Wenn der Arbeitnehmer seine Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes nicht vollständig ausschöpft, können bis zu 24 Monate auf die Zeit bis zum achten Geburtstag übertragen werden\.
- Bei der Beantragung der Elternzeit für die Zeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes muss der Arbeitnehmer festlegen, wie viel Elternzeit er innerhalb der nächsten zwei Jahre nehmen möchte\.
- Diese Entscheidung ist verbindlich und kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers geändert werden\.
- Der Arbeitgeber darf Änderungen nicht grundlos ablehnen\.
Besondere Umstände
Die Elternzeit kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers beendet werden, um die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes zu nutzen\. Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitgeber rechtzeitig informieren\.
Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit beeinflusst den Beginn der Elternzeit nicht\.
Die Elternzeit endet sofort, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, z\. B\. beim Tod des Kindes\.
Eli ist gerade Vater geworden und möchte gern für ein Jahr vom 01\. April bis zum 31\. März des Folgejahres die Möglichkeit der Elternzeit nutzen\.
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Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, was bedeutet, dass die beiderseitigen Leistungspflichten pausieren\. Der Arbeitnehmer erhält während der Zeit kein Arbeitsentgelt\. Folglich fallen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung an, jedoch bleibt die Mitgliedschaft und damit auch der Versicherungsschutz weiterhin bestehen\.
Nach Ablauf der Elternzeit werden die Leistungspflichten des Arbeitsverhältnisses von Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder aufgenommen\. Allerdings besteht kein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung auf demselben, aber auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz\.
Teilzeit und Elternzeit
Während der Elternzeit können Arbeitnehmer in Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden arbeiten\. Bei Kindern, die bis zum 31\.08\.2021 geboren wurden, sind es 30 Wochenstunden\. Diese Tätigkeit kann beim eigenen Arbeitgeber, mit dessen Zustimmung bei einem anderen Arbeitgeber oder in Form einer selbstständigen Arbeit ausgeübt werden\.
Der Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit kann erstmals geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer verbindlich festlegt, für welche Zeiträume Elternzeit genommen werden soll\.
Bei der Berechnung der Teilzeitarbeit sind die tatsächlich gearbeiteten Stunden, einschließlich Überstunden, zu berücksichtigen\. Mehrere Beschäftigungen werden zusammengezählt\.
Eli möchte gern in seiner Elternzeit ab dem 01\.07\. bis zum 31\.03\. des Folgejahres in Teilzeitarbeiten\. Die Wochenstunden sollen sich für diese Zeit auf 20 Stunden pro Woche reduzieren\.
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Kündigungsschutz
Während der Elternzeit ist der Arbeitnehmer durch einen besonderen Kündigungsschutz abgesichert, der eine Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung zulässt\. Dieser Schutz beginnt mit der Beantragung der Elternzeit und endet, wenn die Voraussetzungen für die Elternzeit nicht mehr erfüllt sind\.
Nach § 18 BEEG tritt der Kündigungsschutz ab der Antragstellung in Kraft, jedoch frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Kindern bis zu drei Jahren und 14 Wochen bei älteren Kindern\. Das bedeutet, dass bei einem frühzeitig gestellten Antrag, etwa drei Monate vorher, der Arbeitgeber nicht daran gehindert ist, dem Arbeitnehmer vor dem Beginn des Kündigungsschutzzeitraums zu kündigen\.
Meldungen an die Sozialversicherung
Nimmt der Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch, ist eine entsprechende Meldung an die Sozialversicherung abzugeben\. Seit dem 01\.01\.2024 gibt es ein neues Meldeverfahren\.
Bei Start der Elternzeit wird eine Meldung mit dem Abgabegrund 17, mit dem Beginn\-Datum gesendet\.
Endet die Elternzeit, wird eine Meldung mit dem Abgabegrund 37 mit dem Ende\-Datum erstellt\.
Die Meldung wird immer mit der nächsten Entgeltabrechnung oder innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Elternzeit abgegeben\.
Arbeitet der Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit und bezieht sozialversicherungspflichtiges Entgelt, wird keine Meldung erstellt\.
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