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Kurzarbeit

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Was Kurzarbeit ist

Kurzarbeit bezeichnet eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb, die normalerweise mit einer entsprechenden Kürzung des Arbeitsentgelts für die Mitarbeitenden verbunden ist\. Ziel des Kurzarbeitergeldes \(KUG\), als Teil der Arbeitslosenversicherung, ist es, vorübergehende Auftrags\- oder Produktionsengpässe zu überbrücken\. Image

Ist Dein Unternehmen von Kurzarbeit betroffen, wende Dich bitte an unsere Payroll Specialists\. Sie werden Dir bei der korrekten Einrichtung helfen\.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld \(KUG\)

Erheblicher Arbeitsausfall

Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und unvermeidbar ist\. Zusätzlich müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten im Betrieb im Anspruchszeitraum einen Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres Bruttoentgelts erleiden\.

Persönliche Voraussetzungen

Für den Bezug von KUG muss der Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, die weder gekündigt noch durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde\. Versicherungsfreie Beschäftigte wie Rentner, Minijobber, Werkstudierende oder Personen mit anderen Leistungsansprüchen sind ausgeschlossen\.

Betriebliche Voraussetzungen

KUG kann gewährt werden, wenn mindestens ein Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist, einschließlich Auszubildender\. Dabei zählen auch erkrankte, beurlaubte oder ausgeschiedene Mitarbeitende, jedoch nicht Auszubildende in Weiterbildung, Arbeitnehmende mit Anspruch auf andere Leistungen oder solche in ruhenden Arbeitsverhältnissen wie Elternzeit\.

Bezugsdauer von KUG

Anzeige von KUG

Kurzarbeitergeld wird frühestens ab dem Kalendermonat gewährt, in dem die Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingeht\. Der Arbeitgebende muss den Arbeitsausfall sowie die betrieblichen Voraussetzungen glaubhaft nachweisen, wobei der Antrag schriftlich oder elektronisch gestellt werden kann\.

Bezugsdauer von KUG

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld beträgt maximal 12 Monate, beginnend mit dem ersten Monat, in dem KUG gezahlt wird\. Unterbrechungen von mindestens einem Monat verlängern die Bezugsdauer entsprechend, während eine Unterbrechung von 3 Monaten eine neue Bezugsdauer erfordert und eine erneute Anzeige notwendig macht\.

Aufgrund eines Beschlusses des Bundeskabinetts wurde die Bezugsdauer ab dem 1\. Januar 2025 vorübergehend auf 24 Monate verlängert, um Unternehmen mit längerem Arbeitsausfall bis zum 31\. Dezember 2025 weiterhin zu unterstützen\.

Berechnung von KUG

Die Höhe des KUG richtet sich nach der Nettoentgeltdifferenz zwischen dem Soll\-Entgelt und dem Ist\-Entgelt\.

Soll-Entgelt

Das Soll\-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Mitarbeitende ohne Arbeitsausfall im Kalendermonat erzielt hätte\. Es umfasst:

  • Das beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt
  • Arbeitgeberfinanzierte VWL\-Zuschüsse
  • Leistungs\- und Erschwerniszulagen
  • Steuer\- und sv\-pflichtige Zuschläge für Sonntags\-, Nacht\- und Feiertagsarbeit

Es umfasst jedoch keine Mehrarbeitsvergütungen, Einmalzahlungen oder steuer\- und SV\-freie Zuschläge\.

Ist-Entgelt

Das Ist\-Entgelt ist das tatsächlich im Kalendermonat erzielte Bruttoarbeitsentgelt, einschließlich laufender Entgeltbestandteile wie Mehrarbeitsvergütungen und Zuschläge, jedoch ohne einmalige Zahlungen\.

Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes \(KUG\) gelten zwei Leistungssätze:

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Leistungssatz 1
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Der erhöhte Leistungssatz 1 von 67 % gilt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts\. Er wird gewährt, wenn auf der elektronischen Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist\. Liegt kein Kinderfreibetrag vor, kann eine Bescheinigung bei der Agentur für Arbeit und dem Arbeitgebenden eingereicht werden, z\. B\. für Arbeitnehmende mit Steuerklasse V oder Steuerklasse VI\.

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Leistungssatz 2
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Der allgemeine Leistungssatz 2 von 60 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts gilt für alle Arbeitnehmer ohne eine Kind im Sinne des Steuerrechts\.

Die Agentur für Arbeit stellt eine Tabelle zur Berechnung des KUG zur Verfügung, aus der die pauschalierten Nettoentgelte für die Leistungssätze 1 und 2 abgelesen werden können\. Zur Berechnung des KUG wird der Leistungssatz für Soll\- und Ist\-Entgelt ermittelt, deren Differenz das KUG für den Kalendermonat ergibt\.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse IV und einem Kinderfreibetrag von 0,5 bezieht KUG\. Der Arbeitnehmer leistet ab Juni nur noch 60 % der eigentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche\.

Daraus ergeben sich die folgenden Ausgangswerte:

  • Das Soll\-Entgelt beträgt 2\.500,00 €
  • Das Ist\-Entgelt beträgt 1\.500,00 €
Soll\-Entgelt im Kalendermonat Rechnerischer Leistungssatz [](https://www.arbeitsagentur.de/datei/berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2023-67-60-prozentba042254.pdf)2\.500,00 € 1\.184,90 €
Ist\-Entgelt im Kalendermonat Rechnerischer Leistungssatz [](https://www.arbeitsagentur.de/datei/berechnung-des-kurzarbeitergeldes-2023-67-60-prozentba042254.pdf)1\.500,00 € 783,68 €
Leistungssatz Soll\-Entgelt Leistungssatz Ist\-Entgelt Kurzarbeitergeld1\.184,90 € \- 783,68 € = 401,22 €

Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, freiwillig einen Zuschuss zum KUG zu zahlen\. Dieser ist generell steuerpflichtig, allerdings beitragsfrei, sofern er nicht 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigt\.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse IV und eine Kinderfreibetrag von 0,5 bezieht KUG\. Der Arbeitnehmer leistet ab Juni nur noch 60 % der eigentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche\.

Daraus ergeben sich die folgenden Ausgangswerte:

  • Das Soll\-Entgelt beträgt 2\.500,00 €
  • Das Ist\-Entgelt beträgt 1\.500,00 €
Höhe des Kurzarbeitergelds401,22 €
Höhe des ausgefallenen Entgelts \(Soll\-Entgelt – Ist\-Entgelt\) 80 % des ausgefallenen Entgelts1\.000,00 € 800,00 €
Maximal möglicher beitragsfreier Zuschuss 800,00 € \- 401,22 € = 398,67 €
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