Setting the stage for learning...
  1. Parta Payroll academy 2
  2. Arbeitsrechtliche Grundlagen
  3. Lohn- und Gehaltspfändungen (4 min)

Lohn- und Gehaltspfändungen (4 min)

5 / 6

Provided by Parta Payroll academy 2

Lohn- und Gehaltspfändungen (4 min)

Image

<a href="https://personio.parta.team/courses/test-portal-page"> Button

← Back to the Academy page </a>

Lohn\- und Gehaltspfändungen

---

Was die Lohn\- und Gehaltspfündung ist

Die Lohn\- und Gehaltspfändung ist ein Verfahren, bei dem ein Teil des Arbeitseinkommens einbehalten wird, um offene Forderungen eines Gläubigers zu begleichen\. Dabei muss jedoch ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Gläubigers und dem Schutz des Existenzminimums des Schuldners gewährleistet werden\.

An image of a calculator and workings

Was Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner sind

Card Front Image
Gläubiger
Card Back

Image

Bei einem Gläubiger handelt es sich um eine Person oder Institution \(z\. B\. Bank oder unterhaltsberechtigte Person\), die eine Geldforderung gegen den Schuldner \(Arbeitnehmer\) hat und diese mittels einer Lohnpfändung eintreibt\.

Card Front Image
Schuldner
Card Back

Image

Der Schuldner ist der Arbeitnehmer, der die offene Forderung des Gläubigers begleichen muss\. Im Rahmen der Lohnpfändung wird sein Arbeitseinkommen teilweise durch den Drittschuldner einbehalten\.

Card Front Image
Drittschuldner
Card Back

Image

Der Drittschuldner ist der Arbeitgeber des Schuldners\. Er ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens einzubehalten und an den Gläubiger abzuführen\.

Ablauf einer Lohnpfändung

Eine Pfändung wird in der Regel durch einen Gläubiger eingeleitet, der einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirkt hat\. Die Durchführung erfolgt über einen Gerichtsvollzieher oder das zuständige Vollstreckungsgericht\.

  • Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungs\- und Überweisungsbeschluss, welcher dem Drittschuldner zugestellt wird\. In diesem Beschluss wird festgelegt, welcher Teil des Einkommens gepfändet und an den Gläubiger überwiesen werden muss\.
  • Der Drittschuldner muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses eine Drittschuldnererklärung abgeben\. Hierbei muss er Auskunft über das pfändbare Einkommen des Schuldners, sowie über eventuell bereits bestehende Pfändungen geben\.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens einzubehalten und an den Gläubiger zu überweisen\.
  • Bestimmung des pfändbaren Arbeitseinkommens

    Pfändbares Einkommen

    Pfändbares Einkommen umfasst alle Zahlungen, die aus einem aktuellen oder früheren Arbeitsverhältnis stammen oder auf der Zusage einer Leistung beruhen\. Dieses Einkommen darf allerdings nur begrenzt gepfändet werden, um das Existenzminimum des Arbeitnehmers zu schützen\.

    Zum Arbeitseinkommen zählen alle Arten von Geldlohn, unabhängig von der Art \(beispielsweise Provision, Gewinnbeteiligung, Akkord\- oder Zeitlohn\) oder der Wirksamkeit des Arbeitsvertrags\.

    Bedingt pfändbares Einkommen

    Bedingt pfändbare Beträge sind Einkünfte, die nur unter bestimmten Bedingungen gepfändet werden dürfen\. Eine Pfändung ist nur dann möglich, wenn die Vollstreckung in andere Vermögenswerte des Schuldners erfolglos bleibt und das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers die Pfändung ausdrücklich genehmigt\.

    Zu diesen Einkünften zählen unter anderem:

    • Renten und andere Leistungen aus Alters\-, Invaliditäts\- oder Hinterbliebenenversorgung
    • Unterhaltsrenten, die der Schuldner von Dritten erhält
    Wichtig:

    Das Vollstreckungsgericht entscheidet im Einzelfall, ob die Pfändung zugelassen wird\. Dabei werden die individuellen Umstände berücksichtigt, wie die Einkommens\- und Vermögenssituation des Schuldners sowie die Art und Höhe der Forderung des Gläubigers\.

    Unpfändbares Einkommen

    Unpfändbare Bezüge sind Einkünfte, die vollständig vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind\. Dazu zählen unter anderem:
    • Urlaubsgelder, Zuwendungen zu Betriebsjubiläen und Treuegelder im üblichen Rahmen
    • Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder sowie Gefahren\-, Schmutz\- und Erschwerniszulagen, sofern sie den üblichen Rahmen nicht übersteigen
    • Die Hälfte des Einkommens, das für Überstunden gezahlt wird
    • Heirats\- und Geburtsbeihilfen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen
    • Sterbe\- und Gnadenbezüge sowie Blindenzulagen
    • Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Grundfreibetrags

    Im Zweifelsfall entscheidet das Vollstreckungsgericht über die Unpfändbarkeit eines Bezugs\.

    Arten von Pfändungen

    Regelmäßige Lohnpfändung

    Die Lohnpfändung erfolgt bei allgemeinen Geldforderungen, wie aus Krediten, Rechnungen oder Schadensersatzansprüchen\. Sie unterliegt den Pfändungsgrenzen, um das Existenzminimum des Schuldners zu sichern\. Der Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil berechnen und an den Gläubiger überweisen\.

    Lohnabtretung

    Bei einer Abtretung gibt der Schuldner freiwillig einen Teil seines Einkommens an den Gläubiger ab, um Forderungen zu begleichen\. Dies geschieht ohne gerichtliche Anordnung und basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung\. Dabei müssen die Pfändungsgrenzen eingehalten werden\. Eine Lohnpfändung hat jedoch stets Vorrang vor der Abtretung\.

    Unterhaltspfändung

    Unterhaltspfändungen betreffen Forderungen aus Unterhaltsansprüchen, wie für Ehegatten oder Kinder\. Hierbei können die Pfändungsgrenzen gesenkt und auch eigentlich unpfändbare Bezüge, wie Weihnachtsgeld, können in solchen Fällen gepfändet werden, da Unterhaltsansprüche als besonders vorrangig gelten\.

    Arbeitnehmer\-Insolvenz

    Im Insolvenzverfahren wird das Einkommen des Schuldners verwertet, wobei der pfändbare Teil an den Insolvenzverwalter abgeführt wird, der es an die Gläubiger verteilt\. Die Pfändungsfreigrenzen bleiben dabei bestehen\. Nach erfolgreicher Wohlverhaltensphase kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung erhalten\.

    Pfändungsfreigrenzen

    Die Pfändungsfreigrenzen legen fest, welcher Teil des Arbeitseinkommens vor einer Pfändung geschützt bleibt, um das Existenzminimum des Schuldners zu sichern\. Sie werden regelmäßig an den steuerlichen Grundfreibetrag angepasst\.

    Image

    Die Höhe der pfändbaren Beträge kann in der Lohnpfändungstabelle des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden und wird meist zum 01\. Juli eines Jahres angepasst\.

    Bevorrechtigte Gläubiger

    Bevorrechtigte Gläubiger sind meistens Personen mit Unterhaltsansprüchen, wie Kinder, Ehepartner oder Lebenspartner\. In solchen Fällen können die normalen Pfändungsfreigrenzen herabgesetzt werden\.

    Auch Einkünfte, die eigentlich unpfändbar sind, können unter bestimmten Bedingungen für Unterhaltsforderungen gepfändet werden\. Wie viel Geld dem Schuldner am Ende bleiben muss, entscheidet das Vollstreckungsgericht\. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, sich an diesen Beschluss zu halten\.

    Image

    Unterhaltspfändungen sind bevorrechtigt, verdrängen jedoch keine Sachpfändung, wenn diese zuvor wirksam wurde\. Nach dem Prioritätsprinzip hat die zuerst angeordnete Pfändung Vorrang\. Gleiches gilt für ein Arbeitgeberdarlehen, das vor der Pfändung bestand – es wird zuerst getilgt, und der Restbetrag kann für Unterhaltsansprüche oder andere Gläubiger verwendet werden\.

    Eine Pfändung in Personio Payroll anlegen

    Linda hat einen Pfändungsbeschluss für das Gehalt von Norman erhalten\. Sie muss diesen nun in Personio eintragen und sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten werden\. Dazu gehört, dass sie monatlich den pfändbaren Betrag gemäß den Pfändungsfreigrenzen berechnet, einbehält und an den Gläubiger überweist\. Der Gesamtbetrag der Pfändung beträgt 8\.000 €\.

    [Embedded HTML content]

    Mehr erfahren

    • Mehr zum Thema Pfändungen kannst Du in unserem Help Center Artikel nachlesen\.
    • Weiter Informationen, wie Du Pfändungen anlegen kannst, findest Du in unserem Help Center Artikel\.
    ← Kurzarbeit (4 min) Wissenstest (15 mins) →