Sonstige Bezüge (6 min)
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Einmalzahlungen
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Einmalzahlungen
Sonstige Bezüge oder auch Einmalzahlungen sind einmalige oder unregelmäßige Zahlungen, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem laufenden Arbeitslohn erhält\. Dazu zählen etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen\.
Sonstige Bezüge
Im Steuerrecht werden Einmalzahlungen als „sonstige Bezüge“ bezeichnet\. Sie sind nach der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern, wobei der voraussichtliche Jahresarbeitslohn berücksichtigt wird\.
einmalige Zuwendungen
Im Sozialversicherungsrecht spricht man von „einmaligen Zuwendungen“\. Dieser Begriff entspricht im Wesentlichen dem lohnsteuerlichen Ausdruck „sonstiger Bezug“\.
Anlegen von Einmalzahlungen in Personio
Für seine Leistungen soll Freddy einen einmaligen Bonus im Mai erhalten\. Dieser soll sich auf 10\.000,00 € belaufen und ist voll steuer\- und sozialversicherungspflichtig\.
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Ermittlung der Lohnsteuer
Ermittlung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen
| Voraussichtlicher Arbeitslohn für das gesamte Jahr \- Altersentlastungsbetrag, wenn Voraussetzungen erfüllt sind \- Versorgungsfreibetrag, wenn Versorgungsbezüge vorliegen |
|---|
| = Bemessungsgrundlage 1 für die Lohnsteuer \(hieraus ermittelt sich die Jahreslohnsteuer 1\) \+ sonstiger Bezug des laufenden Monats |
| = Bemessungsgrundlage 2 für die Lohnsteuer \(hieraus ermittelt sich die Jahreslohnsteuer 2\) |
| Jahreslohnsteuer 1 \- Jahreslohnsteuer 2 = Lohnsteuer für den sonstigen Bezug |
Beispiel für die Berechnung der Lohnsteuer bei sonstigen Bezügen
| Voraussichtlicher Jahreslohn = Bemessungsgrundlage 1 für die Lohnsteuer \(Jahreslohnsteuer 1\) | 40\.000,00 € |
|---|---|
| Jahreslohnsteuer 1 für 2025 | 4\.501,00 € |
| Voraussichtlicher Jahreslohn \+ sonstiger Bezug = Bemessungsgrundlage 2 für die Lohnsteuer \(Jahreslohnsteuer 2\) | 40\.000,00 € \+ 10\.000,00 € = 50\.000,00 € |
| Jahreslohnsteuer 2 für 2025 | 6\.903,00 € |
| Jahreslohnsteuer 1 für 2025 Jahreslohnsteuer 2 für 2025 = Lohnsteuer für den sonstigen Bezug | 6\.903,00 € \- 4\.501,00 € = 2\.402,00 € |
Seit dem 01\.01\.2025 entfällt die Möglichkeit für Arbeitgeber, die steuerbegünstigte Berechnung mittels der Fünftelregelung direkt anzuwenden\. Diese Regelung kann nun ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt berücksichtigt werden\.
Ermittlung der SV\-Beiträge
Ermittlung der Versicherungspflicht von einmaligen Zuwendungen
| Anteilige jährliche Beitragsbemessungsgrenze KV / PV \- Bereits erhaltenes beitragspflichtige Arbeitsentgelt |
|---|
| = SV\-Luft KV / PV für die Einmalzahlung |
| * Anteilige jährliche Beitragsbemessungsgrenze RV / AV \- Bereits erhaltenes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt |
| = SV\-Luft RV / AV für die Einmalzahlung |
Die einmaligen Zuwendungen können bis zur Höhe der SV Luft für die Verbeitragung herangezogen werden\.
Beispiel für die Ermittlung der Versicherungspflicht von einmaligen Zuwendungen
- Arbeitnehmer hat einen gleichbleibendes Gehalt von 5\.000,00 € monatlich
- Im Juni erhält der Arbeitnehmer eine Urlaubsgeldzahlung von 4\.000,00 €
| Anteilige BBG KV / PV \- bereits erhaltenes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt | 33\.075,00 € \- 30\.000,00 € |
|---|---|
| = SV\- Luft KV / PV im Juni | 3\.075,00 € |
Das Urlaubsgeld ist nur in einer Höhe von 3\.075,00 € beitragspflichtig in der Kranken\- und Pflegeversicherung\.
Da die Summe von laufenden Gehalt \(5\.000,00 €\) und Einmalzahlung \(4\.000,00 €\) im Juni die anteilige BBG RV / AV \(8\.050,00 €\) übersteigt, muss auch hier eine Prüfung erfolgen\.
| Anteilige BBG RV / AV \- bereits erhaltenes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt | 48\.300,00 € \- 30\.000,00 € |
|---|---|
| = SV\- Luft RV / AV | 18\.300,00 € |
Demnach ist die Einmalzahlung im Juni in der Renten\- und Arbeitslosenversicherung komplett sozialversicherungspflichtig\.
Märzklausel
Die Märzklausel regelt, wie Einmalzahlungen \(z\. B\. Bonuszahlungen\), die zwischen dem 1\. Januar und 31\. März eines Jahres ausgezahlt werden, sozialversicherungsrechtlich zu behandeln sind\.
Normalerweise sind solche Zahlungen im Monat der Auszahlung berücksichtigt\. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Einmalzahlung jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zugeordnet werden\.
Die Märzklausel kommt dann zur Anwendung, wenn:
- Die Einmalzahlung zwischen dem 01\.01\. und 31\.03\. erfolgt
- Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber wie im Vorjahr bestand
- Die Einmalzahlung in Summe mit dem bisher gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze \(BBG\) übersteigt\.
Prüfung der Märzklausel
Schritt 1: Prüfung der Krankenversicherungspflicht
Prüfe zunächst, ob der Arbeitnehmer
versicherungspflichtig in der Krankenversicherung ist\. Ist dies der Fall, wird für die Berechnung die BBG KV /PV verwendet\. Ist der Arbeitnehmer nicht versicherungspflichtig in der Krankenversicherung, weil er beispielsweise privat krankenversichert ist, wird die BBG RV als Berechnungsbasis genutzt\.Schritt 2: Ermittlung der SV\-Luft
Im nächsten Schritt wir die SV\-Lust mit der BBG ermittelt\. Dabei bildet man die Differenz zwischen dem laufenden Gehalt und der anteiligen BBG bis zum Auszahlungsmonat der Einmalzahlung\.
Beispiel mit den Werten aus 2025- Der Mitarbeiter ist versicherungspflichtig in allen Bereichen der Sozialversicherung\.
- Der Mitarbeiter ist im Rechtskreis West angesiedelt\.
- Gehalt 2024 und 2025: 4\.500,00 €
- Einmalzahlung im Februar 2025: 5\.000,00 €
Anteilige BBG KV / PV 2025 \(66\.150,00 € / 360 × 60\) = 11\.025,00 €
Gehalt 2025 \(4\.500,00 € \
2\) = 9\.000,00 €Differenz \(SV\-Luft\) \(11\.025,00 € \- 9\.000,00 €\) = 2\.025,00 €
Ergebnis: Da die Einmalzahlung größer ist als die SV\-Luft im Jahr 2025, greift die Märzklausel\. Die gesamte Einmalzahlung ist demnach dem Vorjahr zuzurechnen\. Das gilt auch für RV und AV\.Schritt 3: SV Luft KV / PV im Vorjahr ermitteln
Im nächsten Schritt wird nun die SV\-Luft mit der jeweiligen BBG aus dem Vorjahr ermittelt\. Dafür bildet man die Differenz zwischen dem Jahresgehalt und der Jahres\-BBG KV / PV aus dem Vorjahr\.
Beispiel:
Jahres\-BBG KV / PV 2024 = 62\.100,00 €
Jahresgehalt 2024 = 58\.000,00 €
Differenz \(SV\-Luft\) \(BBG KV / PV – Gehalt\) = 4\.100,00 €
Ergebnis: Die Einmalzahlung von 5\.000,00 € ist anteilig bis 4\.100,00 € beitragspflichtig in der Kranken\- und Pflegeversicherung\.Schritt 4: SV Luft RV / AV im Vorjahr ermitteln
Für die Ermittlung der SV\-Luft der RV / AV bildet man die Differenz zwischen dem Jahresgehalt und der Jahres\-BBG RV / AV aus dem Vorjahr\.
Beispiel:
Jahres\-BBG RV / AV 2024 = 90\.600,00 €
Jahresgehalt 2024 = 58\.000,00 €
Differenz \(SV\-Luft\) \(anteilige BBG RV / AV – Gehalt\) = 32\.600,00 €
Ergebnis: Die Einmalzahlung von 5\.000,00 € ist in voller Höhe beitragspflichtig in der Renten\- und Arbeitslosenversicherung\.Mehr erfahren
- Mehr zur Thema Märzklausel und wie die Prüfung erfolgt, findest Du in unserem Help Center Artikel
