Sonderfälle
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Sonderfälle
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Sonderfälle bei Arbeitsunfähigkeit
Im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit kommt es immer wieder zu besonderen Fällen\. In diesem Kapitel betrachten wir die Fälle von Lebendspenden sowie Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit und geben Dir einen kompakten Überblick, worauf Du bei der Eingabe in Personio achten solltest\.
Bearbeiten der zusätzlichen Informationen bei AU
Du kannst in Personio zusätzlich weitere Informationen zu einer Arbeitsunfähigkeit hinterlegen\. Die Beantwortung dieser Fragen wirkt sich unter anderem auf folgende Punkte aus:
Die Informationen kannst du wie folgt hinterlegen:
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Wurde am ersten Tag der Abwesenheit noch gearbeitet?
Hat der Arbeitnehmer am ersten Tag noch teilweise gearbeitet, wird die Frage mit "Ja" beantwortet\. Die Frist der Entgeltfortzahlung von 42 Tagen beginnt damit erst am darauffolgenden Tag\.
Bitte geben Sie den letzten Arbeitstag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an
Dieses Feld ist optional und muss in der Regel nur ausgefüllt werden, wenn ein Profil\- oder Providerwechsel stattgefunden hat\. Hier wird der letzte Arbeitstag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit eingetragen\.
Beispiel:Ein Mitarbeitender ist seit dem 15\.01\. arbeitsunfähig\. Am 01\.04\. erfolgt ein Providerwechsel\. Ab diesem Datum wird die Krankheit in Personio erfasst und das Feld mit dem 14\.01\. als letztem Arbeitstag vor der Arbeitsunfähigkeit ausgefüllt\.
Ist der Krankheitsfall mit einer Rehamaßnahme / Übergangsgeld verbunden?
Handelt es sich hier um eine Arbeitsunfähigkeit, bei der der Arbeitnehmer z\. B\. Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung erhält?
Liegt die Ursache des Krankheitsfalls in der Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit?
Hier muss angegeben werden, ob es sich um eine Arbeitsunfähigkeit in Verbindung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit handelt, bei der der Arbeitnehmer anschließend an die Entgeltfortzahlung Verletztengeld durch die Berufsgenossenschaft bezieht\.
Im Falle eines Unfalls: Waren Dritte beteiligt?
Wurde die Arbeitsunfähigkeit durch einen Dritten verursacht \(z\. B\. Verkehrsunfall, Unfall durch eine unerlaubte Handlung im Sinne von § 823 BGB usw\.\), muss die Frage mit "Ja" beantwortet werden\. Beachte dabei die anschließende Frage, ob ein Anspruch auf Abtretung besteht\.
Besteht ein Anspruch auf Abtretung?
Hat ein Dritter die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers verursacht \(z\. B\. Verkehrsunfall\) und der Arbeitgeber das Gehalt weitergezahlt, kann der Arbeitgeber den Schadenersatzanspruch auf die Krankenkasse des Dritten übertragen, um das Gehalt zurückzufordern\.
Steht der Krankheitsfall in Verbindung mit einer Organ\-, Gewebe\- oder Stammzellenspende?
Der Mitarbeitende muss aufgrund des Transplantationsgesetzes zwingend eine Auskunft erteilen, sollte es zu einer Spende kommen\.
Achtung: Keine Erstattung über die U1\-Umlage\. Hierbei handelt es sich um eine Sonderregelung, bei der der Arbeitgeber die Kosten zu 100 % erstattet bekommt\.
Erfolgt im Krankheitsfall eine Zahlung von Versorgungskrankengeld nach Bundesversorgungsgesetz \(BVG\)?
Das Versorgungskrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung bei Arbeitsunfähigkeit oder stationärer Reha nach dem Bundesversorgungsgesetz \(BVG\)\. Es wird u\. a\. an Kriegsgeschädigte, Impfgeschädigte oder Opfer von Gewalttaten gezahlt\.
Geben Sie die Anzahl der in Verbindung stehenden Vorerkrankungstage an\.
Hier kann z\. B\. bei Profil\- oder Providerwechsel die Anzahl der anrechenbaren Tage eingetragen werden\. Diese Feld gilt nicht für Krankheitszeiträume, die im aktuellen Profil bereits über Personio Payroll abgerechnet wurden\. Sie betrifft ausschließlich Zeiträume, die manuell aus einem anderen Profil übertragen werden müssen\. Krankheitszeiträume, die im aktuellen Profil miteinander in Verbindung stehen, werden ausschließlich über die Vorerkrankungsanfrage miteinander verknüpft\.
Beispiel:Ein Mitarbeitender ist seit dem 15\.01\. arbeitsunfähig\. Am 01\.04\. erfolgt ein Providerwechsel\. Ab diesem Datum wird die Krankheit in Personio erfasst und das Feld mit 74 Tagen ausgefüllt\.
Besteht mit dem Zeitpunkt der Aussteuerung ein Anspruch auf Arbeitlosengeld?
Dieses Feld ist ausschließlich bei einer Langzeiterkrankung von 78 Wochen relevant, wenn der Anspruch auf Krankengeld endet\. In diesem Fall stellt das Arbeitsamt die entsprechende Auskunft bereit\.
Wurde der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente vom Rententräger bestätigt?
Die Einstellung der Entgeltersatzleistung \(Ende des Krankengeldes\) erfolgt aufgrund des Bezugs einer vollen Erwerbsminderungsrente\. In diesem Fall gibt der Rententräger die entsprechende Auskunft\.
Organ\-, Gewebe und Stammzellenspende
Nach den §§ 8, 8a Transplantationsgesetz entsteht bei einer Lebendspende ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 42 Kalendertage \(sechs Wochen\)\. Eine Lebendspende umfasst die Spende von Organen, Gewebe, Stammzellen oder Blut durch eine lebende Person an einen Empfänger, der eine Transplantation benötigt\.
Erstattung der Aufwendungen
Der Arbeitgeber erhält die vollständige Erstattung der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung sowie der Sozialversicherungsbeiträge, unabhängig von einer U1\-Meldung\. Es wird keine AAG\-Meldung \(Umlageverfahren U1\) erstellt\. Den notwendigen Erstattungsvordruck fordert der Arbeitgeber bei der Krankenkasse des Organempfängers an\.
Anspruchsvoraussetzungen und Besonderheiten
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gilt auch dann, wenn der Spender nicht arbeitsunfähig im eigentlichen Sinne ist\. Anders als bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht der Anspruch bereits ab Beginn der Beschäftigung – die vierwöchige Wartezeit entfällt\.
Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers
Für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber folgende Informationen mitteilen:
- Es muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Lebendspende \(Organ\-, Gewebe\-, Blut\- oder Knochenmarkspende\) handelt
- Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Der zur Erstattung verpflichtete Träger \(z\. B\. die Krankenkasse\)
- Falls bekannt, das entsprechende Aktenzeichen
Der Arbeitgeber beantragt die Erstattung bei der Krankenkasse des Organempfängers\.
Es gibt in diesem Fall keine vierwöchige Wartezeit\. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt mit der Beschäftigung\.
Kurzarbeit
Im Falle, dass Arbeitsunfähigkeit \(AU\) in den Bezugszeitraum von KUG fällt, unterscheidet man zwischen vier Szenarien, basierend auf dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Szenario 1: Krank vor Beginn KUG
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung \(EFZ\), wenn das Startdatum der Arbeitsunfähigkeit \(AU\) vor Beginn des Kurzarbeitergeldes \(KUG\) liegt\.
Beurteilung:- Die Entgeltfortzahlung erfolgt in Höhe des gekürzten Entgelts\.
- Zusätzlich wird Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes gezahlt\.
- Die Auszahlung und Berechnung übernimmt der Arbeitgeber\.
Lukas ist ab dem 20\. August arbeitsunfähig erkrankt\. Das Unternehmen führt ab dem 1\. September Kurzarbeit ein\. Während der Arbeitsunfähigkeit erhält Lukas zunächst Entgeltfortzahlung in Höhe des gekürzten Entgelts und zusätzlich Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes\. Die Auszahlung und Berechnung dieser Beträge übernimmt der Arbeitgeber\.
Szenario 2: Krank vor Beginn KUG \- ohne Anspruch auf EFZ
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung \(EFZ\) mehr, wenn das Startdatum der Arbeitsunfähigkeit \(AU\) vor Beginn des Kurzarbeitergeldes \(KUG\) liegt\.
Beurteilung:- Die Krankenkasse zahlt Krankengeld\.
- Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Arbeitsentgelt vor Beginn der Kurzarbeit \(KUG\)\.
Maria ist seit dem 15\. August arbeitsunfähig erkrankt\. Die Arbeitsunfähigkeit dauert voraussichtlich bis zum 5\. September\. Ab dem 1\. September befindet sich das Unternehmen in Kurzarbeit\. Da der Anspruch auf EFZ bereits ausgelaufen ist, zahlt die Krankenkasse Krankengeld\. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Arbeitsentgelts, das Maria vor Beginn der Kurzarbeit bezogen hat\.
Szenario 3: Krank mit Beginn oder während KUG
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung \(EFZ\), wenn das Startdatum der Arbeitsunfähigkeit \(AU\) gleichzeitig mit oder nach dem Beginn des Kurzarbeitergeldes \(KUG\) liegt\.
Beurteilung:- Es besteht Anspruch auf verminderte Entgeltfortzahlung in Höhe des Ist\-Entgelts \(also des tatsächlich gezahlten, reduzierten Gehalts während Kurzarbeit\)\.
- Für die Dauer der Entgeltfortzahlung besteht zusätzlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld \(KUG\)\.
Jonas wird am 5\. September arbeitsunfähig, während das Unternehmen bereits seit dem 1\. September in Kurzarbeit ist\. Jonas erhält für die Dauer der Entgeltfortzahlung das reduzierte Gehalt \(Ist\-Entgelt\) und zusätzlich Kurzarbeitergeld\.
Szenario 4: Krank mit Beginn oder während KUG \- ohne Anspruch auf EFZ
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung \(EFZ\) mehr, wenn das Startdatum der Arbeitsunfähigkeit \(AU\) gleichzeitig mit oder nach dem Beginn des Kurzarbeitergeldes \(KUG\) liegt\.
Beurteilung:- Die Krankenkasse zahlt Krankengeld\.
- Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Arbeitsentgelt vor Beginn der Kurzarbeit \(KUG\)\.
Sabine wird am 10\. September arbeitsunfähig, während das Unternehmen bereits seit dem 1\. September in Kurzarbeit ist\. Da der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bereits ausgelaufen ist, erhält Sabine Krankengeld von der Krankenkasse\. Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt auf Basis ihres Arbeitsentgelts vor Beginn der Kurzarbeit\.
Die Berechnung und Auszahlung des Krankengeldes in Höhe des Kurzarbeitergeldes erfolgt durch den Arbeitgeber\. Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber anschließend die gezahlten Beträge\. Während des Bezugs von Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes übernimmt die Krankenkasse allein die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge – sowohl den Anteil des Versicherten als auch den Arbeitgeberanteil\.
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