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Grundlagen des Arbeitsverhältnisses (3 min)

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Grundlagen des Arbeitsverhältnisses (3 min)

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Grundlagen des Arbeitsrechts

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Die rechtliche Grundlage der Entgeltabrechnung

Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Keine Arbeit ohne Lohn“ bzw\. „Ohne Arbeit kein Lohn“\. Diese Prinzipien bilden die arbeitsrechtliche Grundlage für die Entgeltabrechnung\. Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Vergütung ist der § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs \(BGB\)\.

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Warum Arbeitsvertrag wichtig ist

Die Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag\. Dieser stellt einen gegenseitigen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar\.

  • Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und Betriebsbelange zu beachten\.
  • Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer im Gegenzug Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung und gewährleistet die Einhaltung der Fürsorge\- und Schutzpflichten\.
  • Zustandekommen

    Ein Arbeitsvertrag kommt durch die Übereinkunft von Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die wesentlichen Arbeitsbedingungen zustande\. Diese umfassen vorrangig die gegenseitigen Hauptpflichten, wie:

  • Welche Arbeitsleistung wird erbracht?
  • Welches Entgelt wird gezahlt?
  • Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, das bedeutet, es gibt keinen Zwang, den Arbeitsvertrag abzuschließen und Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Arbeitsbedingungen frei vereinbaren, solange sie nicht gegen gesetzlich oder kollektivrechtliche Regelungen verstoßen\.

    Ein Arbeitsvertrag kann auch stillschweigend entstehen, zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer einfach mit der Arbeit beginnt und der Arbeitgeber dies akzeptiert \(konkludentes Verhalten\)\.

    Form

    Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt der Grundsatz der Formfreiheit\. Sie können daher:

    • Mündlich
    • Schriftlich oder
    • Durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden\.

    Eine Ausnahme besteht, wenn ein Gesetz, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Schriftform zwingend vorschreibt\.

    Inhalt

    Das Gesetz gibt nur wenige konkrete Vorgaben für den Inhalt des Arbeitsvertrags vor\. Das liegt daran, dass viele Regelungen bereits durch Gesetze festgelegt sind, die automatisch greifen, wenn die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren\.

    Die genauen Details zur Arbeitsleistung legt zudem der Arbeitgeber meist in Form seines Weisungsrechts fest\.

    Da Arbeitsverträge meistens vom Arbeitgeber vorbereitet werden, gelten sie als sogenannte „Allgemeine Geschäftsbedingungen“\. Das bedeutet, sie müssen bestimmten Regeln entsprechen und dürfen den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen oder mit überraschenden Klauseln konfrontieren\.

    Dokumente im Arbeitsrecht

    Damit der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung für den Arbeitnehmer durchführen kann, muss dieser bei der Einstellung einige wichtige Unterlagen vorlegen\.

    Arbeitspapiere \(im Arbeitsrecht\)

    UnterlagenVorlageBemerkung
    UrlaubsbescheinigungBei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses\-
    BildungsurlaubsbescheinigungBei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses\-
    GesundheitszeugnisBei Beginn des Arbeitsverhältnissesz\.B\. bei Tätigkeiten mit Lebensmitteln
    Arbeitserlaubnis / AufenthaltsgenehmigungBei Beginn des ArbeitsverhältnissesAusländer nicht EU\-Staaten
    ZeugnisBei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses\-
    Bescheinigung WertguthabenBei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisseswenn Übertrag auf Folgearbeitgeber
    SchwerbehindertenausweisBei Beginn und während des ArbeitsverhältnissesSchwerbehinderte
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